Zu: Lob für Irene Kruschke
Hiermit möchte ich mich auf diesem Wege herzlichst bei Frau Irene Kruscke bedanken. Sie hat mir zu meinem Jubiläum ein Geschenk und einen Glückwunsch von Herrn Igel überreicht.
Und nun hat sie mir in den Briefkasten zwei schöne Erinnerungsfotos gesteckt.
Die ehrenamtliche Initiative von Frau Kruschke für die Senioren von Müggelheim sollte hiermit mal gewürdigt werden.
Reinhold Richter
Zu: Gedanken aus Müggelheim, 08/2024
Dem Resümee in seinen „Gedanken aus Müggelheim“ von Lutz Melchior zu der Veranstaltung im Hotel Müggelsee kann ich unbedingt beipflichten. Ich möchte aber auch gern einen Beitrag leisten, der den Geplagten vielleicht etwas Zuversicht im Kampf mit der FBB (Anm.: Flughafengesellschaft berlin-Brandenburg)vermitteln kann. (...)
Als Anspruchsberechtigter für Nachtschallschutz raffte ich mich Mitte 2022 endlich dazu auf, die zuständige Firma zu kontaktieren und eine Begehung zu vereinbaren. Diese fand dann im August 2024 statt. Dem folgend erhielt ich in KW 46/2022 mit Schreiben vom 15.11.2022 das per 10.10.2022 datierte Leistungsverzeichnis mit der Bestätigung für den Einbau von 2 Schalldämmlüftern. Daraufhin kontaktierte ich frohen Mutes umgehend sämtliche Firmen, die sich auf dieser ominösen Schallschutzliste, von der unten noch die Rede sein wird, des BER fanden und darüber hinaus zwei Firmen, die ich durch einschlägige Veranstaltungen kannte, mit der Bitte um einen Kostenvoranschlag. Einzig eine Firma, die ich eigentlich aus praktischen Erwägungen nicht auf dem Schirm hatte, da sie ihren Sitz in Thüringen hat, sandte mir einen Kostenvoranschlag. Von den anderen Firmen erhielt ich Absagen z. T. mit der Begründung, dass sie mit diesen im LV angegebenen Preisen nicht kostendeckend arbeiten könnten.
(...) Ich hatte nun nur einen einzigen Kostenvoranschlag, bei dem der Preis allerdings über dem des Leistungsverzeichnisses lag und dieser nur gehalten werden könnte, wenn eine kurzfristige Beauftragung und somit Bestellung der Schalldämmlüfter erfolgen würde. (...) Den Kostenvoranschlag legte ich der FBB vor und forderte diese auf, mir die volle Kostenübernahme zuzusichern. Dies war der Beginn einer langwierigen und unangenehmen Konversation mit der FBB (...), die in meinen Augen ausgesprochen gewissenlos agieren. Meine Forderung wurde abgelehnt, mit der Behauptung, dass die im Leistungsverzeichnis angegebenen Preise „marktüblich und auskömmlich“ seien, und auf die besagte Schallschutzliste verwiesen. Garniert wurde das Ganze mit folgendem Hinweis:
„An dieser Stelle möchten wir Sie darauf hinweisen, dass weitergehende Aufwendungen für Schallschutzeinrichtungen grundsätzlich nicht erstattungsfähig sind. Dies gilt auch für konjunkturbedingte Preissteigerungen, sofern mit den baulichen Maßnahmen nicht zeitnah begonnen wurde.“ Daraufhin forderte ich die FBB umgehend auf, mir eine Firma zu benennen, die (...) Ich hatte nun nur einen einzigen Kostenvoranschlag, bei dem der Preis allerdings über dem des Leistungsverzeichnisses lag und dieser nur gehalten werden könnte, wenn eine kurzfristige Beauftragung und somit Bestellung der Schalldämmlüfter erfolgen würde. (...) Den Kostenvoranschlag legte ich der FBB vor und forderte diese auf, mir die volle Kostenübernahme zuzusichern. Dies war der Beginn einer langwierigen und unangenehmen Konversation mit der FBB (...), die in meinen Augen ausgesprochen gewissenlos agieren. Meine Forderung wurde abgelehnt, mit der Behauptung, dass die im Leistungsverzeichnis angegebenen Preise „marktüblich und auskömmlich“ seien, und auf die besagte Schallschutzliste verwiesen. Garniert wurde das Ganze mit folgendem Hinweis:
„An dieser Stelle möchten wir Sie darauf hinweisen, dass weitergehende Aufwendungen für Schallschutzeinrichtungen grundsätzlich nicht erstattungsfähig sind. Dies gilt auch für konjunkturbedingte Preissteigerungen, sofern mit den baulichen Maßnahmen nicht zeitnah begonnen wurde.“ Daraufhin forderte ich die FBB umgehend auf, mir eine Firma zu benennen, die mit diesen Preisen arbeiten würden und außerdem wollte ich von der FBB wissen, wann diese denn das Leistungsverzeichnis erstellt hätte, könne doch keine der Firmen der Schallschutzliste, die ich sämtlich kontaktiert hatte, mit diesen angeblich auskömmlichen Preisen kalkulieren. (...) Trotz unzähliger Faxe meinerseits, ca. 20 an der Zahl, nie eine Antwort. Stattdessen immer wieder gleichlautende inhaltslose Antworten der FBB, wie oben beschrieben.
Am 5.05.2023, die zwei Schalldämmlüfter waren längst eingebaut und von mir bezahlt, teilte mir die FBB folgendes mit: „ist eine vollständige Kostenübernahme nicht möglich. Wir bitten um Verständnis.“ Umgehend teilte ich den beiden Absenderinnen von der FBB mit, dass ich selbstverständlich keinerlei Verständnis hätte und gemäß Planfeststellungsbeschluss Abschnitt A II 5 „Lärm“, wonach die FBB sämtliche Kosten zu übernehmen hätte, die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Schallschutzprogramms anfielen, die vollständige Kostenübernahme erwarten würde. Und dann, manchmal geschehen Zeichen und Wunder, teilten mir selbige Damen per Brief vom 1. Juni 2023 mit: „Wir haben Ihr Schreiben zum Anlass genommen, den Sachverhalt nochmals zu prüfen. Im Ergebnis teilen wir Ihnen mit, dass wir die in der Rechnung angezeigten Kosten in Höhe von … € (brutto) unter Berücksichtigung der besonderen Marktsituation sowie der Verfügbarkeit der Firmen vollumfänglich erstatten werden.“ Ganz offensichtlich hatten sie Angst vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung und der Schaffung eines Präzedenzfalles.
Betroffene sollten sich also nicht entmutigen lassen, die volle Kostenerstattung einzufordern, was allerdings ausgesprochen viel Zeit und Nerven kostet.
(...) Weniger gut sind meine Erfahrungen mit BVBB und LUBB. Nach einem anfänglichen guten ersten Kontakt per Telefon und dabei zugesagter weiterer Hilfe, hatte sich die Unterstützung des BVBB erledigt. Auf weitere Mails meinerseits erfolgte keine Reaktion, so dass ich 2023 meine Mitgliedschaft beendete.
Die LUBB, die ich auf Anraten des BVBB einschaltete, ist die Kontaktaufnahme nicht wert. Ich schilderte den Sachverhalt, auch mittels Übersendung der Kommunikation mit der FBB, die sie daraufhin wohl auch befragte. Aber offensichtlich verlässt sich die LUBB ausschließlich auf das, was ihr die FBB mitteilt. Eigene Recherchen stellt sie offenbar nicht an. Daher kam sie im März 2023 in einem Schreiben an mich zu dem folgenden Schluss: „Die FBB aktualisiert auch die Liste der möglichen Firmen, die zu den veranschlagten (und auskömmlichen) Preisen Schallschutzmaßnahmen umsetzen. Sofern Sie etwaige begründete Mehrkosten – resultierend aus Nachtragspositionen – feststellen, werden diese von der FBB geprüft und erstattet.
Eine systematische Verfehlung der der FBB obliegenden Aufgaben ist bisher nicht ersichtlich. Ausweislich des Monatsberichtes der FBB zum Schallschutzprogramm BER erfolgen aufgrund ausgegebener Anspruchsermittlungen weiterhin bauliche Umsetzungen von Schallschutzmaßnahmen. Die FBB bezahlt ihr übersandte laufende Rechnungen aus baulichen Umsetzungen, in welchen die von ihr im Rahmenleistungsverzeichnis 2022 ausgewiesenen Preise abgerechnet werden.“ Tja, dass behauptet die FBB offensichtlich gegenüber der LUBB. Diese glaubt das unbesehen und prüft es nicht!
Mit freundlichen Grüßen
Edgar Streese
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