Grundsteuer-Schock! Freizeitgrundstücke werden ab 2025 zur Kostenfalle

Die neue Steuerreform trifft Erholungssuchende mit voller Wucht

Ab 2025 schlägt die neue Grundsteuerreform in Deutschland zu – Besitzer und Pächter von Freizeit- und Wochenendgrundstücken müssen sich warm anziehen: Ihre Steuerlast wird teilweise verzehnfacht! Eine wahre Steuerbombe, die eine Flucht aus dem Alltag für viele zum Luxus macht. Viele Müggelheimer Eigentümer und Pächter haben bereits Post vom Finanzamt Treptow-Köpenick bekommen und sind schockiert. 

Die Ungerechtigkeit hat einen Grund, denn im Zuge der Reform wird bei diesen Grundstücken kein Unterschied zu Wohngrundstücken gemacht. Das bedeutet: Wochenendhäuser, Schrebergärten und kleine Erholungsgrundstücke werden plötzlich so behandelt, als wären sie Wohnraum. Für viele Erholungssuchende eine katastrophale Nachricht! Die Wochenend-Oase, der liebevoll gepflegte Garten oder das kleine Waldstück, das als Ruhepol dient – all das wird nun zur teuren Belastung.

„Für viele Pächter und Besitzer ist die neue Grundsteuer höher als die bisherige Pacht“, klagt etwa Horst K. (82), der seit vielen Jahren einen Schrebergarten in Müggelheim gepachtet hat. „Ich kann mir das kaum noch leisten! Muss ich wirklich auf mein Stückchen Natur verzichten, weil der Staat uns plötzlich wie Immobilien-Investoren behandelt?“

Die Reform, die eigentlich für mehr Gerechtigkeit im Steuersystem sorgen sollte, trifft ausgerechnet diejenigen am härtesten, die sich kein Eigenheim, sondern nur einen kleinen Rückzugsort leisten können. Der Traum vom eigenen Garten, das beschauliche Häuschen am Müggelsee – alles steht für viele auf der Kippe!

Forderungen nach einer Anpassung der Steuerreform werden immer lauter. „Freizeit- und Erholungsgrundstücke dürfen nicht wie Wohnraum besteuert werden!“, fordert Daniel S., der vor einigen Jahren einen kleinen Wochenendgarten gekauft hat und nun vor einer Erhöhung von mehreren hundert Euro steht. „Das ist ungerecht und zeigt, wie wenig die Politiker die Realität vieler Menschen kennen.“     DS

Mal mehr mal weniger

Neue Grundsteuerbescheide werden verschickt

Berlins Finanzämter haben am 14. Oktober mit dem Versand der neuen Grundsteuerbescheide begonnen. Bis Ende des Jahres sollen alle Briefe verschickt sein. Für manch einen keine wirklich schöne Weihnachtspost. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Reform verlangt, weil bislang mit völlig veralteten Grundstückswerten gerechnet wurde – in Ostdeutschland mit Werten von 1935 und in Westdeutschland von 1964. Die Grundsteuer wird quartalsweise erhoben und ist erstmals Mitte Februar 2025 fällig.  

Reguläre Kleingartenanlagen werden von den Veränderungen außen vor gelassen. Doch Grundstücke, die nur zu Freizeitzwecken oder am Wochenende genutzt werden (wie im nebenstehendem Artikel beschrieben), betrifft die Grundsteuerreform genauso, wie Eigenheimbesitzer, die auf ihrem Grund und Boden auch leben.

Während einige Grundstücksbesitzer meinen, bei ihnen sei alles moderat erhöht worden (manche dürfen sich sogar über eine Senkung der Grundsteuer freuen, wie auf dem Socialmedia-Kanal „X” zu lesen war), stöhnen andere über eine bis zu fünffache Steuerlast. 

Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) hat stichprobenartig 200 Eigentümer von Häusern überwiegend in den Ostbezirken befragt. Ergebnis: Sieben Prozent erwarten eine niedrigere Grundsteuer. 54 Prozent der Befragten erwarten eine Steigerung bis zum Doppelten. 26 Prozent erwarten eine Erhöhung bis zum 2,5-fachen und der Rest, immerhin noch 13 Prozent, das dreifache des bisherigen Steuersatzes.

Der Senat plant, eine genaue Auswertung der Daten für die jeweiligen Bezirke zu machen. Noch liegt sie nicht vor. Aber aus der Verwaltung heißt es zur Erklärung: Die Höhe der Grundsteuer hängt von vielen Faktoren ab, nicht nur von der Lage. Zu berücksichtigen sind auch das Baujahr, die Grundfläche sowie die Grundstücksart. Eine pauschale Aussage für bestimmte Regionen ist demnach nicht möglich.

Ein böses Erwachen kann es auch für Mieter geben. Denn die Hausbesitzer dürfen die Steuerlast über die Betriebskosten auf die Mieter abwälzen.