In den Spreewiesen wird es dunkel
Von Simone Jacobius
SIMONE JACOBIUS
Corpus delicti: Diese Betonmasten mit Beleuchtung sollen abgebaut werden.
Vom Blackout im Februar blieb die Siedlung Spreewiesen zwar verschont, dafür wird es dort aber jetzt dauerhaft dunkel. Der Grund: Die Stromleitungen sollen in die Erde verlegt werden und das, obwohl an den Masten die Straßenbeleuchtung befestigt ist. Dann gibt es sicherlich bald wieder herumirrende Notarztwagen, wie bereits vor einigen Jahren im Müggelheimer Boten geschildert. „Wie steht das Bezirksamt zu der drohenden Nicht-Beleuchtung der dortigen Straßen?“, wollte der CDU-Verordnete Martin Hinz in einer Anfrage wissen. „Für die Verkehrssicherheit auf diesen (Straßen) sind die privaten Grundstückseigentümer verantwortlich und müssen nunmehr für eine Beleuchtung selbst Sorge tragen.“ Laut Hinz will Stromnetz Berlin die Freileitungen in den Straßen 34, 37 und 38 in der Zeit von April bis Oktober abbauen. Auch der Sprecher der Senatsverkehrsverwaltung, Derk Ehlert sagt dazu: „Es ist nicht Aufgabe des Senats, Anlagen auf privatem Besitz zu betreiben.“
Doch bislang war es genau so. Mit Schreiben vom 15. Februar der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurde nun den Anliegern mitgeteilt, dass das Land Berlin keine Beleuchtungspflicht für Privatstraßen hat. Der Rückbau der Masten inklusive Straßenbeleuchtung kostet pro Mast 2500 Euro, hat Anwohnerin Claudia Fabich in Erfahrung gebracht.
„Unsere Freilichtmasten bestehen alle aus Beton. Kann es sein, dass wir hier in Berlin rückwärts statt vorwärts gehen, wenn wir bereits Vorhandenes (seit mehr als 30 Jahren) auf einmal zunichte machen?”, fragt sie.
Andere Anwohner haben sich bereits an den SPD-Abgeordneten Tom Schreiber und seinen Spandauer Kollegen Daniel Buchholz gewandt, der bereits mit ähnlichen Problemen in seinem Bezirk zu tun hatte. Gemeinsam wollen die beiden sich nun für eine Lösung für ganz Berlin einsetzen. Derzeit arbeiten sie gemeinsam an einem Antrag ans Abgeordnetenhaus, der die Problematik grundlegend klären und verbessern soll. Bis der Antrag fertig gestellt ist und im Parlament beschlossen werden kann, wird es allerdings noch einige Zeit dauern.
Senatsverwaltung und Bezirksamt sind sich jedoch einig, dass es sich bei Spree- und Bergstraße um Privatstraßen handelt und die Beleuchtungspflicht somit bei den Eigentümern und nicht bei der Senatsverwaltung oder dem Bezirk liege. Allerdings kann niemand mehr erklären, wie es überhaupt zu der Beleuchtung in den Spreewiesen gekommen ist.
Es bleibt also auch in den Spreewiesen spannend. Die vielen Privatstraßen in der Stadt kommen dem Senat offensichtlich gut zu passe, muss er doch dort nichts investieren Einen Anspruch auf eine Beleuchtung durch den Bezirk kann nur nach einer Widmung in öffentliches Straßenland geltend gemacht werden, heißt es. Hierzu gibt das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf eine Erklärung: „Durch Widmung erhalten Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die Widmung wird von der zuständigen Straßenbaubehörde verfügt und im Amtsblatt für Berlin öffentlich bekannt gemacht. Durch die Widmung wird der Gemeingebrauch der Straße jedermann gestattet und die Straße in eine Straßengruppe eingestuft. In der Widmung kann auch geregelt werden, dass Verkehrsflächen nur eingeschränkt öffentlich genutzt werden (z.B. nur Fußgänger- und / oder Radfahrerverkehr)“. Da wird nur vegessen, dass die Straßen in Spreewiesen und auch in Schönhorst jedem offen stehen und uneingeschränkt genutzt werden dürfen.