Der Bürgerverein Berlin-Brandenburg (BVBB) geht jetzt auch gegen die beabsichtigte Erweiterung des künftigen Flughafens BER vor. Bereits Ende 2017 hatte der Verein Klage gegen die nunmehr 27. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses eingereicht. Jetzt wurde die Klage von der beauftragten Kanzlei Baumann in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Grawert, Schöning & Partner vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) ausgedehnt auf den Bau eines zusätzlichen Terminals. Das geht aus einem Schreiben der Kanzlei Baumann Mitte Dezember hervor.
Die Frage, der nachgegangen werden soll, ist: War die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde berechtigt, der Flughafengesellschaft zum Zwecke der Steigerung der Passagierzahlen die Zusage per Änderungsbescheid zu erteilen, obwohl dagegen eine Klage anhängig ist? Nach Meinung der Rechtsanwälte hätte im Vorfeld die Öffentlichkeit dazu angehört und eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht werden müssen. „Unserer Auffassung nach muss der Masterplan für die Erweiterung des Flughafens auf über 55 Millionen Passagiere bis zum Jahr 2040 als Gesamtkonzept einer behördlichen Prüfung unterworfen werden und kann nicht ohne Beteiligung der Öffentlichkeit in Salamitaktik scheibchenweise zugelassen werden“, heißt es in einem Brief von der Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Franziska Heß. Auch die Vorsitzende des BVBB, Christine Dorn bekräftigt das: „Der Genehmigung des Flughafens liegen etwa 30 Millionen Passagiere pro Jahr zugrunde, für die auch die Umweltauswirkungen prognostiziert wurden. Nur mit diesen niedrigen Zahlen wurde die Genehmigung erlangt.” Nach einer Verdoppelung der Passagierzahlen müssten schließlich trotzdem Klimaschutzziele eingehalten werden, was die Anteilseigner bisher allerdings nicht dargelegt hätten. Jetzt hoffen BVBB und Anwälte, dass das OVG Berlin-Brandenburg der Praxis vieler kleiner Änderungen, die in der Summe einen Großflughafen schaffen sollen, der so nicht genehmigt und vorgesehen war, ein Ende bereitet.