Wer bekommt was für Schallschutz?
Bürgerinitiative Müggelheim berät dazu
Wer Schallschutzmaßnahmen von der Flughafengesellschaft FBB erstattet haben möchte, muss einen Antrag stellen. Und das sollte jeder Müggelheimer Eigentümer eines Wohngebäudes, sofern nicht schon geschehen, noch in diesem Jahr machen. Gesetzlich hat der Eigentümer allerdings fünf Jahre Zeit dafür. Die Bearbeitungszeit der Anträge kann nach bisherigen Erfahrungen Jahre dauern.
Die FBB bietet dem Antragsteller einen zivilrechtlichen Vertrag, die sogenannte Kostenerstattungsvereinbarung (KEV), an. Bevor der Eigentümer einen solchen Vertrag abschließt, sollte er ihn eingehend überprüfen und sich gegebenenfalls Rat einholen.
Die Realisierung der Schallschutzmaßnahmen obliegt dem Grundstückseigentümer. Der Dauerschallpegelschallschutz richtet sich nach der Lage des Grundstückes in den Tagschutzzonen bzw. in der Nachtschutzzone.
Der Maximalpegelschallschutz für den Tagschutz hat laut Planfeststellungsbeschluss von 2004 abzusichern, das im Innenraum keine höheren Maximalpegel als 55dB(A) auftreten.
Die Umsetzung befindet sich trotz eines Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts im "Klärungsprozess", so dass erst in der September-Ausgabe des Müggelheimer Boten darüber berichtet werden kann.
Im Nachtschutz bewertet die FBB das Schutzziel gemäß Planergänzungsbeschluss (PEB) nach NAT 6, das bedeutet der Bürger darf sechsmal pro Durchschnittsnacht durch Fluglärm aufgeweckt werden, bevor die FBB eine Kostenerstattung für den notwendigen Schallschutz anbietet.
Das ist nicht akzeptabel. Mit der Festsetzung im Planergänzungsbeschluss wird der Maximalpegelschutz komplett ausgehebelt. Leider haben die Klagen nicht zu einem Erfolg geführt. Da die Kläger aufgrund eines Minimalangebotes die Klage zurückgezogen haben, ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Der politische Protest ist notwendig, um zumindest beim Schutz der Nachtruhe das Versprechen des Flughafens und der Planfeststellungsbehörde aus dem Jahre 2004 einzulösen.
Am 18. September führt die Bürgerinitiative Müggelheim im Dorfklub eine Informationsveranstaltung zum Thema Schallschutz in Müggelheim durch.
Am Dienstag den 11. September; am Dienstag den 9. Oktober; am Dienstag den 13. November und am Dienstag den 11. Dezember in der Zeit von 18-21°°Uhr führt die Initiativgruppe jeweils Einzelberatungen für die Müggelheimer zum Thema Schallschutz im Dorfklub durch. Karl Georg Maucher