Zu: Hundekot
Als ich mit meinem Sohn am Karfreitag in den Garten kam, dachten wir, wir sind im falschen Film.
Folgendes war geschehen:
Vor unserem Grundstück am Ludwigshöheweg lagen kleine rote Plastetütchen und als wir unseren Blick hoben, sahen wir, dass sich in der anfänglichen grünen Hecke noch ein rotes Tütchen befand. Schnell wurde uns klar (nach in Augenscheinnahme), das es sich um Hundekotbeutel handelt.
Also nochmal an alle Hundehalter:
Das ihr den Hundekot von euren 4-beinigen Freunden eintütet ist schon ganz ok, nun müsstet ihr die Beutelchen nur noch entsorgen. Denn wenn mein Sohn im späten Frühjahr die Hecke schneidet, wäre es schon schön, wenn sich in dieser keine Tütchen befinden.
In diesem Sinne auf gute Nachbarschaft.
Name ist der Redaktion bekannt
Zu: Fluglärm in Müggelheim
"Fluglärm ist politische Brutalität" - diese Aussage gilt nicht nur für Tegel, sondern ebenso für den raumordnerisch ungeeigneten Standort Schönefeld!
Hier werden künftig 150.000 bis 200.000 Anwohner (bezogen auf die plan-festgestellten "alten" Flugrouten) durch den Lärm der 2- bis 3-fach höheren Anzahl von Flugbewegungen (bezogen auf Tegel) dumm und krank gemacht, ihrer Nachtruhe beraubt (Nachtflugverbot lediglich von 24 bis 5 Uhr) und infolge der Grundstückswertminderung in Höhe von 50 - 70% (seit Konsensbeschluss 1996) ohne Wertausgleich teilenteignet.
Da Privatinvestoren in Anbetracht der hohen Bevölkerungsbetroffenheit und der zu erwartenden hohen Schallschutzkosten um ihre Rendite fürchteten, übernahm großsprecherisch der Staat den "Fluch"hafenbau aus Steuermitteln.
Um von den Parlamenten hierfür die Zustimmung zu erhalten, musste der Bau billig sein, schnell vonstatten gehen und am passiven Lärmschutz kräftig gespart werden (statt ca. 750 Mio., wie vom VDGN errechnet, wurden nur etwa 150 Mio. Euro veranschlagt). Und um dies mit einem rechtsstaatlichen Anstrich zu versehen, wurde alles von dem Staat wohlgesonnenen, nach dem Parteienproporz ernannten Bundesrichtern von einem als befangen geltenden Bundesgericht (s. Artikel Financial Time von Ende August 1994!) abgesegnet.
Die künftig "bis an die Grenze der Zumutbarkeit" (s. Urteil BVerwG 2006) und wohl noch stärker lärmgeplagten Anwohner im Süden/Südosten Berlins freuen sich jedenfalls über den erst einmal "geretteten" fluglärmarmen Sommer 2012 und werden in den nächsten vier Monaten im Rahmen der 2. Stufe des Volksbegehrens für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr fleißig Unterschriften sammeln und wohl auch auf die Unterstützung seitens der TAZ hoffen dürfen.
Mit freundlichen Grüßen Renate und Heinz Stein
Zu: "Gedanken aus Müggelheim", Ausg. 02/12
Ihre Gedanken aus Müggelheim im Boten 02/12 waren bewegend und Aufforderung zugleich.
Ich kam vor Kurzem ins Krankenhaus. Neben mir lag ein 74jähriger Mann, der eben erfahren hatte, dass sein Pankreaskrebs zurückgekommen ist und seine Lebenszeit nun begrenzt ist. Er sagte mir, dass seine Familie davon nichts erfahren solle, besonders seine Frau nicht, die zu Hause krank im Bett lag. "Die dreht sonst durch." Ich widersprach ihm und zeigte ihm Ihre Gedanken aus Müggelheim. Er las es wortlos. Doch am nächsten Tag sagte er mir, dass alle sechs Kinder und seine Frau nun Bescheid wüssten. Im Laufe der nächsten Tage kamen täglich Familienangehörige zu Besuch in dem Bewusstsein, es könnte das letzte Mal sein. Besonders der Besuch von Enkeln und Urenkeln streichelte seine Seele. Er war zufrieden mit sich.
So hat dieser Beitrag eine große Familie ins Krankenhaus geschickt, um von einem lieben Menschen Abschied zu nehmen. Danke! M. Waldkauz
Lesen Sie auch > Gedanken aus Müggelheim, Februar 2012