Offener Brief an den Regierenden Bürgermeister Müller zu „Evakuierungsplänen im Falle eines Flugzeugunglücks“ (in Auszügen)

(…) In den letzten Jahren häuften sich die Zeiten, in denen wegen der zu hohen sommerlichen Temperaturen die höchsten Waldbrandwarnstufen ausgerufen wurden. Bei möglicherweise durch Flugzeugunfall hervorgerufenen Flächenbränden bleibt den Müggelheimern und Gästen also nur der Fluchtweg über diese beiden unzureichenden einspurigen Straßen, auf denen ihnen auch noch die Lösch- und Rettungsfahrzeuge entgegen kommen werden (die Brücke nach Gosen soll im Zuge der möglichen Erneuerung ohne Ersatzbrücke gebaut werden). Die noch vorhandene per Ruderboot betriebene Fähre dürfte wohl ausscheiden.

Da wir direkt unter der Einflugschneise liegen, ist die Möglichkeit eines Flugzeugabsturzes und damit eines Flächenbrandes aus unserer Sicht durchaus gegeben. Sie werden jetzt sicherlich argumentieren lassen, dass wissenschaftlich bewiesen ist, diese Gefahr steht im Verhältnis 1 zu unendlich, ist also praktisch gar nicht vorhanden oder vernachlässigbar gering ist. Wir möchten aber als Mensch und sicherlich auch meine Miteinwohner nicht als „vernachlässigbar gering“ eingestuft werden. (…)

Nur zur Auffrischung: Bewilligt sind beim BER 360.000 Flugbewegungen pro Jahr – macht also 2 Unfälle alle 8,3 Jahre oder alle 4 Jahre ein Unfall, mit dem der Tod von Menschen billigend in Kauf genommen wird?

(…) Nur 0,2 Prozent der Wege werden per Flugzeug zurückgelegt, gleichzeitig ist der Luftverkehr für mehr als 40 Prozent der Verkehrsemissionen verantwortlich. So können die Klimaziele des Berliner Senats nicht erreicht werden! Der BUND fordert daher einen Verzicht auf den geplanten Ausbau des BER und einen Ersatz von bis zu 55.000 Flügen pro Jahr durch Zugverkehr. Damit soll besonders die Zahl der innerdeutschen Flüge, die in Berlin rund die Hälfte aller Verbindungen ausmachen, verringert werden. Auch eine Kooperation mit dem Flughafen Leipzig-Halle müsse in Betracht gezogen werden.

Durch die Steigerung des Flugverkehrs führen Sie selbst jegliche Klimadiskussion ad absurdum. Es ist sinnlos, einerseits Umweltstandards (z.B. Grüne Plakette) durchzupeitschen und anderseits gesundheitsschädigende Feinstaubemissionen per Wind und Flugrouten über der Stadt zu fördern und noch stolz darauf zu sein, dass dieser Verkehr ständig wächst.

(…) Auf die hier aufgeworfenen Fragen brauchen Sie nicht zu antworten – die Antworten kennen wir schon!

Wir erbitten die Unterlagen (Evakuierungs-, Notfallmaßnahmeplan, etc.) zur baldigen Verfügung zwecks Veröffentlichung.

Unseres Erachtens dürfte es keinerlei Probleme bereiten, uns diese zu übermitteln, denn wie in jedem gut geführten Unternehmen müssen sie frei für jedermann zugänglich sein! Mal salopp gesagt, wo Ordnung herrscht, braucht nur die Schublade aufgemacht zu werden. Bitte schreiben Sie mir nicht, das wären betriebsinterne Unterlagen unter Geheimverschluss. 

Sollten Sie meiner Bitte nicht nachkommen können bzw. sich nicht für zuständig erklären und diese Unterlagen über die Flughafengesellschaft anfordern müssen, erbitte ich einen kleinen Zwischenbericht mit Terminangabe.

Jürgen und Barbara Nentwich

Den Brief in ganzer Länge finden Sie auf der Seite des BVBB im Internet: www.bvbb-ev.de und dort bei „Leser schreiben für Leser“ und weiter „Alle Leserbriefe als Liste“ und den offenen Brief vom 5.3.16 anklicken oder klicken Sie auf den unten angegebenen Link.


Zu: Müggelheim und seine Hunde

Liebe Müggelheimer/innen, nun ist das neue Hundegesetz in Kraft und statt mehr Klarheit zu bringen verwirrt es eher. Ich möchte hier ein paar Dinge klarstellen, um es allen leichter bei der Umsetzung zu machen.

Ab sofort gilt: Mitnahmeverbot für extra gekennzeichnete Bereiche (sind an den Zugangswegen gekennzeichnet). Bereits seit dem letzten Hundegesetz gilt das für Kinderspielplätze, Badeanstalten, öffentliche Badestellen und Liegewiesen.

Eigentlich selbstverständlich und nicht erst durchgesetzt ist die Hundekotbeutel-Mitführpflicht für die Hinterlassenschaften des Hundes. Außerdem, wie schon auch nach altem Recht, eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung. Die unschöne Rasseliste wird flexibler und sollte mit einer neuen Rechtsverordnung im August in Kraft treten. Die Überprüfung gefährlicher Hunde erfolgt ab 1. Januar 2017 durch einen Wesenstest und erlaubt dadurch eine differenzierte Beurteilung.

Kommen wir zum Leinenzwang. Bis zum 31. Dezember 2016 gilt das alte recht – also Leinenzwang für belebte Plätze, Haupteinkaufsstraßen, Parks, Sport- und Campingplätze. Ab dem 1. Januar 2017 gilt dann das neue Gesetzt, nachdem Hunde generell an der Leine geführt werden müssen. Hier wird es allerdings Ausnahmen geben. Beispielsweise für Hundehalter, deren Hunde mindestens drei Jahre lang nicht auffällig geworden ist und Hundehalter, die einen Sachkundenachweis bzw. einen sogennanten Hundeführerschein besitzen. Ich hoffe, dass das Miteinander unter der neuen Regel nicht noch mehr leidet. Denn schon jetzt werden häufig Hundehalter angebrüllt, das es eine Leinenpflicht gebe (stimmt so nicht) und auf der anderen Seite Hundehalter, die es nicht für nötig halten, Rücksicht auf Personen zu nehmen, die ganz offensichtlich Angst vor dem Hund haben und ihren Vierbeiner einfach mal an die Leine nehmen.

Bitte sammelt auch die Hinterlassenschaften ein. Keiner möchte dort gerne hineintreten, auch kein Hundebesitzer!

Wer sich weiterinformieren möchte, findet hier immer den aktuellen Stand: http://www.Berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/tierschutz/hundehaltung/berliner-hundegesetz-267536.php

Auf ein gutes und langes Miteinander

Ihre Mobile Hundeschule „Fellnase“, Fred Krüger