Anhörung zum BBI endete mit Eklat zum Nachtfluglärm
von Karl Georg Maucher
Vom 7. bis zum 25. April fand die Anhörung zum Planergänzungsverfahren zum Vorhaben „Ausbau des Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld” statt.
Zum Thema Einschränkung des nächtlichen Flugbetriebes, „Flugverkehr (Verkehrsprognose, Bedarf Nachtflug u.ä.)” ist aus meiner Sicht das vorgelegte Gutachten, das den begründeten Bedarf nachweisen sollte, vom Gutachter Faulenbach da Costa völlig widerlegt worden. Zusammenfassend hat er ausgeführt, dass kein Bedarf für die Randzeiten nachgewiesen sei.
Für die Kernzeit 0 - 5 Uhr bestand Konsens, dass mit Ausnahme von Sonderflügen kein Flugverkehr stattfinden solle.
Die Erörterung zum Nachtfluglärm (Datengrundlagen, Betroffenheit u.ä.) endete mit einem Eklat. Dem Lärmgutachten der FBS wurde vom Gutachter Dr. Maschke eine derartige Fehlerhaftigkeit, ungenügende Datentransparenz und zumindest teilweise Verwendung falscher Daten nachgewiesen, die eine Erkennung der Betroffenheit für die Bürger nicht möglich machte. Nachdem der Leiter eine Nachbesserung von der FBS gefordert hatte, wies diese die gleichen Fehler und Mängel nur an anderer Stelle auf, was vom Gutachter Dr. Maschke ebenfalls präzise nachgewiesen wurde. Wer kann da noch den Vorsatz der FBS ausschließen?
Es wird spannend wie die Planfeststellungsbehörde mit diesen Ergebnissen umgehen wird.
Zum Thema Neuregelung des passiven Schallschutzes und Entschädigung des Außenbereiches wird in der nächste Ausgabe des Müggelheimer Boten berichtet. Dazu gehört auch das Schallschutzprogramm. Hier zeigte die FBS Gesprächsbereitschaft. Es kann deshalb nur nochmals allen Müggelheimern empfohlen werden mit den Anträgen noch etwas abzuwarten - egal wie man dann die Beantragung schließlich vornimmt.
|