Ergänzende Auslegung im Planfeststellungsverfahren
Machen Sie Ihre Einwendungen gegen den Flughafen Schönefeld
Die Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH (FBS) hat eine Stellungnahme unter dem Titel „Einwendungen/Prüfung von Ausbau-/Standortalternativen“ erarbeitet. Diese ergänzende Unterlage zum Planfeststellungsverfahren ist von der zuständigen Planfeststellungsbehörde jetzt zur Auslegung übergeben worden.
In Treptow-Köpenick läuft die Auslegung bereits seit dem 26. Mai. Noch bis zum 27. Juni sind die Unterlagen an der Hasselwerder Straße 22 in Niederschöneweide einzusehen. Jeweils montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr.
Der Text der Ergänzung kann auch über die Homepage des Ministeriums unter www.mswv.brandenburg.de abgerufen werden.
Die Bürger können ihre Einwendungen gegen die Ergänzung bis zum 11. Juli 2003 beim Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen, Lindenallee 51, 15366 Dahlwitz -Hoppegarten oder beim Bezirksamt unter der oben angegebenen Adresse an der Hasselwerder Straße erheben. Der Eingang der Einwendung ist maßgebend und nicht der Poststempel.
Eine offizielle Auslegung in Müggelheim ist nicht vorgesehen.
Die Ortsgruppe Müggelheim des BVBB hat gemeinsam mit der Evangelischen Kirche Müggelheim beschlossen, die Ergänzungsunterlage in der Kirche Müggelheim zu folgenden Terminen
12. Juni + 13. Juni von 17 bis 20 Uhr
und vom 25. bis 27. Juni von 17 bis 20 Uhr
zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Hier erhalten Sie dann auch Hinweise über die Analyseergebnisse des BVBB von der Ergänzungsunterlage.
Des weiteren wird der BVBB Sie im Infoblatt Nr. 29 über die Ergänzungsunterlage informieren.
Am 10. Juni um 19.30 und am 7. Juli um 19.30 findet im Dorfklub eine Ortsgruppenversammlung über die ergänzende Unterlage statt. Zu dieser Versammlung sind auch die Müggelheimer Nichtmitglieder des BVBB herzlich eingeladen.
Am 16. Juni um 19 Uhr führt der BVBB im Rathaus Köpenick eine Informationsveranstaltung zu der ergänzenden Auslegung durch.
Zum Inhalt der ergänzenden Auslegung möchte ich aus meiner persönlichen Sicht nach einer ersten Durchsicht folgendes anmerken:
1.Eine Abwägung von Standorten hat kaum stattgefunden. Es sind in der Mehrzahl die positiven Seiten von Schönefeld, den negativen Seiten der alternativen Standorte gegenübergestellt.
2. Die Belastung des Schutzfaktors Mensch spielt nur eine sehr untergeordnete Rolle soweit es um die Alternative Schönefeld - gegenüber den sogenannten aufkommensfernen Standorten geht. Die Zahl der belasteten Personen wird zwar bei den Alternativstandorten mit nur 5% angegeben. Der höheren Belastung könne aber durch geeignete Maßnahmen entgegen gewirkt werden. So werden die Menschen verhöhnt.
3. Die Alternativdarstellung Schönefelds gegenüber Tegel und Tempelhof nimmt in der Unterlage einen Raumbedarf von mehr als 37 % der Seiten ein. Eine Darstellung, die in der gesamten Alternativprüfung keinen Sinn hat. Tegel und Tempelhof sind keine Standorte für einen geplanten neuen Flughafen – genauso wenig wie Schönefeld. Lassen wir uns nicht nach dem St. Florians-Prinzip gegeneinander ausspielen. Warum also diese umfangreichen Ausführungen? Geht den Planern für eine wirkliche Standortalternative die Luft aus?
Oder musste die einzige Möglichkeit genutzt werden, um zu beweisen das es Flughäfen in der Region gibt, wo eine höhere Betroffenheit nachweisbar ist. Dieser Teil der Unterlagen ist wirklich irrelevant.
4. Das Raumordnungsverfahren wird für ungültig erklärt. Ist dazu die FBS GmbH berechtigt?
Zumindest ist die Behauptung falsch, das die abzuwägenden Ergebnisse nicht verwendet werden können. Unsere Forderung kann nur sein, das die Landesentwicklungsplanung von der inhaltlichen Tiefe und der Qualität eines Raumordnungsverfahrens aufgebaut wird.
Diese Zielstellung erfüllt die vorliegende Ergänzungsunterlage in keinster Weise. Es wurde weder eine Standortalternativuntersuchung noch eine vollständige Standortprüfung vorgenommen.
Hier sollten die Betroffenen sich wehren und ihre Einwendungen vorbringen. Dies muss in einer solchen, wie bisher gebotenen Qualität erfolgen, dass eine Anhörung unausweichlich wird.
Erzwingen wir eine echte Standortabwägung. Wie das Ergebnis für Schönefeld aussieht ist leicht vorhersehbar.
Karl-Georg Maucher
Mitglied des Vorstandes des BVBB
Siehe auch: Aus der BVV
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