Informationen zum BBI Schönefeld
zu Erörterung und Anhörung
von Karl Georg Maucher
Gemäß der Amtlichen Bekanntmachung der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde, findet die Erörterung der fristgerechten Einwendungen der Betroffenen zum Planergänzungsverfahren – zum Vorhaben „Ausbau des Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld“ zu folgenden Themen statt:
1.Verfahrensfrage am 14.04.2008
2.Grenzziehung des Entschädigungsgebietes am 14.04.2008
3.Einschränkung des nächtlichen Flugbetriebs, ab 15.04.2008
insbesondere
- Flugverkehr (Verkehrsprognose, Bedarf Nachtflug u.ä.)
- Nachtfluglärm (Datengrundlagen, Betroffenheit u.ä.)
- Regionalwirtschaftliche Auswirkungen
4. Neuregelung des passiven Schallschutzes zur Nachtzeit ab 24.04.2008
Stand und Änderungen der Themen sind unter der Telefon-Nr. 030-634128910 oder im Internet unter www.lubb-lbv.de erfragbar.
Erörtert wird jeweils Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag ab 10 Uhr (Einlass 8.30 Uhr) im Tagesraum, Mittelstraße 11, 12529 Schönefeld (hinter der Halle „AIRPORT- WORLD-BBI“).
Die Erörterung der „Träger öffentlicher Belange (TÖP)“ wird in der Woche davor, d.h. vom 7. April an, stattfinden. Der Ausweis ist für die Einlasskontrolle mitzubringen. Einlassberechtigt sind alle Einwender.
Die inhaltliche Gestaltung wird von den Vorstellungen der Planfeststellungsbehörde abhängen. Die oben genannte Themenstellung gilt als Vororientierung.
Über die Grenzziehung des Entschädigungsgebietes ist noch keine Vorstellung der Planfeststellungsbehörde bzw. des Vorhabensträgers bekannt. Daher ist es hier besonders dringlich dieses Thema zu erörtern. Selbst das Bundesverwaltungsgericht hat die Belastungen der Betroffenen als bis an die Grenze der Zumutbarkeit gehend anerkannt.
Bezüglich der Einschränkung des nächtlichen Flugbetriebs haben die Bürger mit ihren Tausenden von Einwendungen sowohl 2004 als auch 2007 ihre Meinung in fachlich fundamentierter Form dargelegt und ihre Forderungen bezüglich der Einhaltung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes erhoben. Das ist bekannt und braucht auch nicht in wiederholt vorgetragen zu werden.
Vielleicht sollten die Eltern besonders die Belastung ihrer Kinder erörtern.
Auch für Müggelheim ergibt sich die Frage nach dem Schallschutz bzw. der Verlagerung von Schule und Kita. Das Problem liegt in der Doppelbelastung, wenn die Kinder sowohl tagsüber in den Einrichtungen einer bis an die Zumutbarkeitsgrenze gehenden Fluglärmbelastung ausgesetzt sind und dann noch nach dem Willen des Vorhabensträger, unter der Führung des Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Wowereit vom einem enormen Nachtflug belastet werden sollen. Eine normale Lernmöglichkeit der Kinder ist unter diesen Bedingungen nicht zu erwarten. Die Forderung in Bildung zu investieren klingt wie Hohn.
Im März hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG ) die von Anwohnern gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Flughafenbau Berlin-Brandenburg International in Schönefeld und die dazu ergangenen gerichtlichen Entscheidungen eingereichte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
Nachdem der einzige Beschwerdeführer, der enteignungsrechtlich betroffen war, seine Verfassungsbeschwerde zurückgenommen hatte, erübrigte sich aus Sicht des BVerfG leider eine Entscheidung über wichtige Fragen.
Das BVerfG stellte dann fest, dass die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen ist, weil die Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sind.
Der Text des Beschlusses kann unter www.bundesverfassungsgericht.de und der Text der Presseerklärung der Kanzlei Baumann unter www.baumann-rechtsanwaelte.de im Internet nachgelesen werden.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass Belange des Planergänzungsverfahrens von der Entscheidung des BVerfG im Wesentlichen nicht berührt werden.
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