Müggelheimer Bote
6. Jahrgang, Ausgabe 02/2000  
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Inhalt

Radfahren ohne Angst: Radweg nach Gosen noch in diesem Jahr

"Russenbrücke" wird doch erst in diesem Frühjahr fertig

Bürgerrecht contra Planungsrecht

BVBB gibt Gas: Wöchentliches Informationsbüro im Dorfclub

Offener Brief der Feuerwehr an alle Kindergartenkinder - Preise winken

Jahresrückblick: Das war 1999 bei der Müggelheimer Feuerwehr

Blick nach vorn: Heimatverein feiert 10. Geburtstag

Wirtschaftskreis mit neuem Elan

Persönlichkeiten: Landarzt aus Berufung

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Zuletzt aktualisiert am 03.02.2000

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Bürgerrecht contra Planungsrecht

Was Sie über das Planfeststellungsverfahren wissen müssen

Das Planfeststellungsverfahren ist ein vom Gesetzgeber vorgeschriebenes Verwaltungsverfahren für die Genehmigung großer Bauvorhaben. Es umfasst die Beteiligung der Öffentlichkeit, wobei jeder Bürger, aber auch alle öffentlichen Einrichtungen, Verwaltungen und Betriebe Gelegenheit bekommen, sich über den Umfang der Planung zu informieren und Bedenken aller Art vorzubringen.

Für uns Betroffene ist das Planfeststellungsverfahren daher ein Rechtsmittel, das wir selbstverständlich nutzen werden. Im Planfeststellungsverfahren werden die Rechte und Interessen des Flughafenbetreibers und die Rechte und rechtlich geschützten Interessen der betroffenen Bürger gegeneinander abgewogen. Werden diese Rechte der Betroffenen im Verfahren nichtgesichert, so können wir die Abwägung dem Bundesverwaltungsgericht durch entsprechende Klagen zur Entscheidung übertragen. Wir sehen hier für uns die besten Aussichten!

Was müssen Sie selber tun?

Sie müssen Ihre Betroffenheit durch das Vorhaben erkennen und dies der Anhörungsbehörde durch Ihre persönliche Einwendung fristgemäß und schriftlich mitteilen.

Wann müssen Sie aktiv werden?

Für einen Zeitraum von einem Monat werden die Pläne und Beschreibungen des Vorhabens in Köpenick u.a. im Umweltamt, im Bauamt und in Müggelheim ausgelegt werden. Dies wird voraussichtlich im April/Mai 2000 sein. Spätestens zwei Wochen nach Auslegungsende muss Ihre persönliche Einwendung bei der Behörde vorliegen.

Wer ist einwendungsberechtigt?

Einwendungsberechtigt sind alle Bürger, deren eigene Belange durch das Vorhaben berührt werden. Zum Vorhaben gehören nicht nur der eigentliche Flughafen, sondern z.B. auch neue Verkehrsverbindungen für Schiene und Straße oder Entwässerungseinrichtungen in Berlin und Brandenburg. Es gibt keine Altersbegrenzung, wenn Vormundschaften und Sorgerechte genutzt werden. In einer betroffenen Familie ist somit jeder einwendungsberechtigt. Auch Kinder gehören dazu, wenn ihre Rechte von den Eltern als gesetzliche Vertreter wahrgenommen werden. Einwendungsberechtigt sind nicht nur betroffene Grundstückseigentümer, sondern beispielsweise auch Mieter, Kleingartenpächter und Erholungssuchende.

Welche eigenen Belange können zum Beispiel berührt sein?

  • Gesundheit, körperliche Unversehrtheit
  • Eigentum, Wert von Haus und Grundbesitz, Mietminderung
  • Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz
  • Nachtschlaf, ungestörte Kommunikation, Erholung im Freien

    Was muss eine Einwendung enthalten?

    Wichtig sind der vollständige Absender, die eigene Unterschrift des Einwenders und die genaue Angabe des Projekts. Genauso wichtig ist der Inhalt: Das als gefährdet angesehene Rechtsgut muss genannt und die befürchtete Gefährdung kurz, aber konkret beschrieben werden. Es können auch sachliche Bedenken aller Art genannt werden, die auf eine Änderung oder Verhinderung des Vorhabens abzielen. Eine detaillierte Begründung ist nicht erforderlich. Ein bloßes NEIN oder ein nicht näher spezifizierter, allgemeiner Protest gelten jedoch nicht als Einwendung.

    Warum sollten Sie ihre persönlichen Einwendungen fristgemäß machen?

    Die Behörde soll mit allen Informationen versorgt werden, die sie für eine sachgemäße Abwägung benötigt. Dazu gehören auch solche Informationen, die nur Sie selbst wissen und erkennen können. Es soll verhindert werden, dass Informationen des Flughafenbetreibers von der Behörde unkritisch als Entscheidungsgrundlage übernommen werden. Nur durch fristgerechtes Einreichen der Einwendungen wird die Behörde gezwungen, Ihre Belange bei der Entscheidung über den Planfeststellungsantrag zu berücksichtigen. Außerdem sichern Sie sich mit ihrer Einwendung die Teilnahme am später folgenden Erörterungstermin und ihr Klagerecht, falls Ihre Belange übergangen werden sollten.

    Wo gibt es Hilfe und Unterstützung?

    Seit Anfang des Jahres ist jeden Montag von 18 bis 20 Uhr im Müggelheimer Dorfklub/Alte Schule ein Beratungs- und Informationsbüro des BVBB für Sie geöffnet. Dort können Sie sich bereits jetzt informieren und von geschulten Experten des BVBB individuell beraten lassen.

    Wie groß sind unsere Chancen?

    Das hängt von der Aktivität und dem Ideenreichtum aller Gegner des Vorhabens ab. Je mehr Einwendungen eingereicht werden, desto größer ist der politische Druck auf das Verfahren. Sachkundige und ordentlich fundierte Einwendungen können sich durchaus auch in der Entscheidung über den Planfeststellungsantrag widerspiegeln und damit das Vorhaben behindern oder sogar seine Realisierung vereiteln! Es gibt zahlreiche Ungereimtheiten und Widersprüche, die sich bereits jetzt abzeichnen und mit Sicherheit erst vom Bundesverwaltungsgericht entschieden werden.

    Beteiligen Sie sich aktiv am Kampf gegen die Ausbauplanungen in Schönefeld und mobilisieren Sie Ihre Freunde, Nachbarn und Kollegen! Bedenken Sie, dass mit diesem Vorhaben die Umweltzerstörung dieser Landschaft genehmigt werden soll, die noch unsere Kindeskinder im Jahre 2030 erkranken lässt. Je mehr Bürger sich beteiligen, desto wirksamer wird das Verfahren unsere Rechte sichern. Denn gegen den Willen der Menschen in dieser Region ist die Entscheidung für einen Großflughafen am falschen Standort nicht durchsetzbar! Gunnar Suhrbier, BVBB Müggelheim, Infos unter Tel.: 65 94 27 53

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