Schmetterlingshorst lädt zur gemütlichen Rast ein
Der weite Weg am Langen See entlang kann jetzt durch eine gemütliche Rast unterbrochen werden. Der Imbissstand von Schmetterlingshorst hat jetzt seinen Service um einen Biergarten erweitert. Unter alten Bäumen sitzt es sich gemütlich am Wasser. Wer möchte, kann sich auch Kissen geben lassen. Die Sportarbeitsgemeinschaft Treptow-Köpenick saniert bereits seit Jahren mit einfachen Mitteln und überwiegend aus Spenden das alte Ausflugslokal Jahrgang 1912. Zu Pfingsten soll dann auch die mit Kieferholz getäfelte Veranda fertig sein. Zwar gibt es dort auch erst einmal nur das Imbissangebot, aber man sitzt, falls Petrus nicht mitspielt, warm und trocken. Auch das Kaminzimmer ist bereits fertig, wird aber noch nicht genutzt. Foto/Text: Jacobius
Registriert, zugeordnet – manipuliert?
Wie die Flughafen-Gesellschaft Fluglärm in Müggelheim bewertet
von Gunnar Suhrbier
Die Flughafen Berlin Schönefeld GmbH (FBS) hat im Herbst 2004 an 31 Tagen Fluglärmmessungen in einem ansonsten ruhigen Wohngebiet Müggelheims vorgenommen. In einem Bericht werden die Ergebnisse ausgewertet und mit Messergebnissen verglichen, die die FBS bereits 1998 an derselben Stelle gewonnen hatte. Zunächst noch unbefangen, wird man erwarten, dass sich alle Überflüge (d.h. Starts/Landungen von/nach Schönefeld oder Überflüge nach Tegel), die während dieser Zeit in Müggelheim zu hören waren, als „registrierte Lärmereignisse“ im Bericht wiederfinden müssten. Diesen ersten Irrtum erkennt man angesichts dessen, was die FBS bei der Ermittlung der wichtigsten Immissionsdaten ignorierte:
· alle registrierten Lärmereignisse mit einem Maximalpegel von weniger als 60 dB(A)
· alle Flugbewegungen, die nicht von/nach Schönefeld gingen, sondern z.B. nach Tegel
· alle Flugbewegungen, die zwar von/nach Berlin-Schönefeld gingen, die man jedoch nicht einem konkreten Flug zuordnen konnte
· alle Flugbewegungen, die zwar von/nach Berlin-Schönefeld gingen, aber Flugzeuge mit einer höchstzulässigen Startmasse von weniger als 5,7 t betrafen.
Im Bericht sind 1859 „registrierte Lärmereignisse“ erwähnt, die man eindeutig als Fluglärmereignisse identifizieren konnte. Allerdings fühlt sich die FBS keineswegs für alle diese Lärmereignisse verantwortlich, sondern stellt fest: „Entscheidend für die Analyse des Einflusses des Luftverkehrs auf die untersuchte Lärmsituation ist die Zuordnung der registrierten Lärmereignisse zu den an der Station relevanten Flugbewegungen.“ Als für die Station „relevante Flugbewegungen“ werden im Bericht lediglich Flugbewegungen von/nach Schönefeld angesehen, in Müggelheim also Landungen in westliche und Starts in östliche Richtungen. Von 1859 „registrierten Lärmereignissen“ bleiben daher nur noch 1767 „relevante Flugbewegungen“ übrig – alle registrierten Überflüge nach Tegel werden auf diese Weise ausgeklammert!
Glaubt man, diese 1767 Flugbewegungen müssten es nun aber sein, so wird man erneut von der FBS belehrt: „In Anlehnung an das z.Zt. noch geltende Fluglärmgesetz von 1974 … wurde … der äquivalente Dauerschallpegel Leq [genauer: Leq4; G.S.] für jeden Messtag ermittelt. Erfasst wurden dabei nur die einer Flugbewegung zugeordneten Lärmereignisse. Auf Grund der hohen Zuordnungssicherheit (besonders bei den lärmintensivsten Flügen) … ist diese Einschränkung gerechtfertigt.“
Der Bericht nennt 1380 „zugeordnete Lärmereignisse“, also solche, bei denen man die Flugnummer, die Fluggesellschaft, den Flugzeugtyp und die Start-/Landezeit in Schönefeld angeben kann. Das Ergebnis ist überraschend, wenn man es mit der Anzahl der Flugbewegungen in diesem Zeitraum vergleicht, die man den offiziellen Flugbewegungsdaten der FBS für die Ostseite des Flughafens Schönefeld entnimmt. Von 1936 offiziell angegebenen Flügen, die tatsächlich stattfanden und Lärm verursachten, haben 1859 ein „registriertes Lärmereignis“ verursacht. 1767 dieser Lärmereignisse hielt die FBS für „relevant“ und somit eindeutig für Flüge von/nach Schönefeld, aber nur 1380 konnte sie letztlich einem konkreten Flug zuordnen. Für die Berechnung der wichtigsten Fluglärm-Immissionsdaten wurde auf diese Weise nur noch der Lärm von 71 % der offiziellen Flüge von/nach Schönefeld herangezogen!
Für die Tatsachen, dass nicht alle Flugbewegungen ein registriertes Lärmereignis verursachten oder dass man Überflüge nach Tegel schlecht zuordnen kann, lassen sich vielleicht noch plausible Erklärungen finden. Dem Bericht ist allerdings nicht zu entnehmen, warum nicht zumindest die 1767 relevanten Flugbewegungen in die Auswertung einbezogen wurden. Für die Ermittlung des äquivalenten Dauerschallpegels Leq4 oder der Anzahl von Überschreitungen eines bestimmten Maximalpegels sind Flugnummer, Fluggesellschaft oder Flugzeugtyp jedenfalls völlig irrelevant! Und den Betroffenen ist es ohnehin egal, welchen hörbaren Lärm die FBS registriert und später für „relevant“ oder „zugeordnet“ hält.
Die im Bericht zu findende Erklärung, die Beschränkung auf „zugeordnete Lärmereignisse“ sei wegen der hohen Zuordnungssicherheit gerechtfertigt, überzeugt nicht: Selbst von den 487 sehr lauten Fluglärmereignissen mit einem Maximalpegel über 70 dB(A) konnten nicht alle, sondern nur 87 % einem konkreten Flug zugeordnet werden. Auch ein Vergleich hinsichtlich des Anteils der erfolgreichen Zuordnungen ist interessant: Während man 1998 noch 93 % der relevanten Flugbewegungen richtig zuordnen konnte, gelang dies 2004 überraschenderweise nur noch bei 78 %. Wie viele solcher Zuordnungen gelingen, hängt sicher auch von der Qualität des verwendeten Auswertungsprogrammes, von der Sachkunde und sorgfältigen Arbeitsweise der damit Beschäftigten und nicht zuletzt von dem Interesse ab, das die FBS an einem bestimmten Auswertungsergebnis hat.
Die Methode ist denkbar einfach: Je weniger Flüge täglich zugeordnet werden konnten, desto niedriger ist der lediglich aus diesen Flügen berechnete tägliche äquivalente Dauerschallpegel Leq4! Der im Bericht angegebene Leq4 entspricht daher keineswegs dem tatsächlich wirksamen Leq4! Mit dieser Vorgehensweise beeinflusst die FBS das Ergebnis – ob gewollt oder ungewollt, sei dahingestellt – mittels der Anzahl der Zuordnungen. Eine abenteuerliche Vorstellung!
Ein Vergleich mit den Ergebnissen aus dem Jahre 1998 birgt weitere, nicht leicht zu erklärende Überraschungen. Es steht fest, daß sich der Charakter des reinen Wohngebietes in der Umgebung des Messortes seit 1998 nicht geändert hat und die FBS jetzt auch unter völlig identischen Bedingungen arbeitete. Dennoch hat sie im Vergleich zu 1998 im Jahre 2004 weniger Lärmereignisse registriert – und das trotz höherer Flugbewegungszahlen in Tegel und Schönefeld! Während 1998 nur knapp zwei Drittel (64 %) davon auf Flüge von/nach Schönefeld zurückzuführen waren, sind es 2004 fast alle (95 %) gewesen.
Dieser Unterschied lässt sich nur so erklären, dass die FBS diesmal offenbar alle registrierten Überflüge nach Tegel sorgfältig ausgesondert hat. Dafür spricht auch, dass im aktuellen Bericht, der über große Teile – bis auf die Aktualisierungen – wörtlich identisch mit dem Bericht von 1998 ist, ausgerechnet u. a. die folgende Passage aus dem damaligen Bericht fehlt: „Man kann annehmen, daß die nicht zuordenbaren Lärmvorgänge, soweit sie den für Überflüge typischen zeitlichen Verlauf haben, in der Mehrzahl durch Anflüge nach Tegel verursacht werden (andere Lärmquellen mit ähnlicher Charakteristik – z. B. vorbeifahrende Kraftfahrzeuge – kommen am Messort selten vor).“
Auch der Vergleich der jetzt von der FBS ermittelten Anzahl der nächtlichen Überschreitungen des Pegels 75 dB(A) mit den Angaben derselben Firma in ihrem Planfeststellungsantrag vom Dezember 1999 bringt Erstaunliches zutage. Für den Immissionspunkt Müg1, der vom Messort nur etwa 300 m entfernt liegt, scheint die FBS jetzt einem Trend auf die Spur gekommen zu sein, der 1999 offenbar so noch nicht zu erwarten gewesen war. Damals kam sie für diesen Punkt zu der Prognose, dass sich auch ohne BBI wegen des erwarteten Anstiegs des Verkehrsaufkommens und trotz der abzusehenden Verjüngung der Flugzeugflotten die Anzahl der nächtlichen Überschreitungen des Pegels 75 dB(A) in zehn Jahren fast verdoppeln wird. Bei ihren Messungen unter denselben Rahmenbedingungen hat sie jedoch im Zeitraum 1998 bis 2004, also in nur sechs Jahren, ein Absinken der Anzahl dieser Überschreitungen auf ein Fünftel nachgewiesen!
Der Bericht der FBS enthält neben den hier nur angedeuteten Merkwürdigkeiten außerdem zahlreiche weitere sachliche Fehler, Ungereimtheiten und missverständliche Darstellungen im Text und in den Diagrammen. Er spiegelt wider, welche Sachkenntnis die FBS aufzubringen vermag, wenn es um die Bewertung des Fluglärms geht, der durch den Betrieb ihrer Berliner Flughäfen entsteht. Sie wird trotz ihrer Bemühungen in der Öffentlichkeit, ihre Kompetenz in Sachen Fluglärm und Flughafenplanung unter Beweis zu stellen, mit einem weiteren Vertrauensverlust bei den Betroffenen rechnen müssen.
Eine ganze Reihe von Aussagen und grafischen Darstellungen läßt den Verdacht aufkommen, die FBS habe in betrügerischer Absicht manipuliert, um ein für sie günstiges Auswertungsergebnis nicht zu gefährden. Insbesondere die Interpretationen in der Zusammenfassung lassen sich nicht ohne weiteres ausschließlich durch mangelnde Sachkenntnis erklären. Hier werden für den 2004 gegenüber 1998 annähernd konstant gebliebenen äquivalenten Dauerschallpegel Leq4 und für die deutlich niedrigere Anzahl von Überschreitungen des Pegels 75 dB(A) ausschließlich das „..in letzter Zeit besonders am Flughafen Schönefeld kräftig gestiegene Verkehrsaufkommen…“ und die „Verjüngung der Flugzeugflotten“ (gemeint sind die ständig „leiser“ werdenden Flugzeuge) verantwortlich gemacht. Diese äußerst fragwürdigen Behauptungen wurden möglicherweise nur mit Blick auf die gewünschte Gesamtaussage in dieser Form zusammengestellt und kommentiert. Der Bericht erweckt insgesamt den Eindruck, dass die FBS weder die fachlichen Voraussetzungen noch das Interesse hat, eine über alle Zweifel erhabene Auswertung ihrer Ergebnisse vorzulegen. Die Fachgruppe Fluglärm des BVBB hat eine ausführliche fachliche Stellungnahme erarbeitet.
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