Müggelheimer Bote
11. Jahrgang, Ausgabe 9/2004
September 2004
Müggelheimer Bote

Inhalt
Neue Buslinie für Müggelheim
Hochzeit mit Kanonendonner
Schönefeld: Planfeststellungsbeschluss liegt vor
Laut Planfeststellungsbeschluss kein Nachtflugverbot in Schönefeld
Wertverlust Müggelheimer Grundstücke im Stadtvergleich
Vorsicht am Fußgängerüberweg
200 Jahre Müggelheimer Dorfkirche
Fledermausschreck oder Schreck vor Fledermäusen?
Weitere Meldungen
Gedanken aus Müggelheim
Jugendclub Mügge
Aus der BVV
Kleinanzeigen
Heimatverein
Kirche
Serie für den Natur- und Gartenfreund
Geschichten aus dem Müggelwald
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Müggelheimer Bote
 

Laut Planfeststellungsbeschluss kein Nachtflugverbot in Schönefeld

Demo und BVBB-Versammlung im September

Der 13. August ist in der deutschen Geschichte ein enorm negativ belastetes Datum – wurde doch an diesem Tag im Jahre 1961 die deutsche Teilung durch den Bau der „Mauer“ für einen langen Zeitraum „in Beton gegossen“. Es bleibt das Geheimnis der Brandenburger Landesregierung, warum sie (natürlich in engster Abstimmung mit dem Berliner Senat und der Bundesregierung) ihre Planfeststellungsbehörde den Beschluss zum Ausbau (präziser: Neubau) des einstigen DDR-Zentralflughafens Schönefeld zum Großflughafen und Single-Airport Berlin-Brandenburg International, ausgerechnet am 13. August verkünden ließ.

Aber für die vielen Betroffenen dieses Flughafens hat das Datum gewiss Symbolcharakter: Wieder soll etwas in Beton gegossen werden, eben ein quasi innerstädtischer Großflughafen, der ihnen für eine unabsehbar lange Zeit großes Leid bescheren würde, weil er sie ihrer Lebensqualität beraubte. Leider würden wir Müggelheimer zu den mit am stärksten Betroffenen gehören …

Noch einmal kurz zur Erläuterung: Ein Planfeststellungsbeschluss ist so etwas wie die General-Baugenehmigung für komplexe Bauvorhaben und ihre Einzelkomponenten. Kurz gesagt: Dem Unternehmen Schönefeld wurde seitens der zuständigen staatlichen Genehmigungsbehörde Baurecht erteilt – und zwar weitgehend im Einklang mit den Antragsunterlagen der Betreibergesellschaft. Nach jahrelangen intensiven Auseinandersetzungen, 260.000 Einwendungen gegen das Vorhaben, einem Anhörungsverfahren, das die ganze Fragwürdigkeit dieses Projektes überdeutlich werden ließ, das zeigte, dass ausschließlich politischer Wille und kaum ein akzeptables sachliches Argument (denn die erhofften positiven wirtschaftlichen Effekte, die ein Airport mit sich bringen kann, würden an einem geeigneten Standort – etwa Sperenberg – genauso greifen) für diesen Flughafen spricht, all das wurde mit einem 1200 Seiten und 532 Pläne umfassenden „Federstrich“ vom Tisch gewischt.

Obwohl ich die Abläufe im Vorfeld des Beschlusses ganz wach registriert habe und dabei erleben musste, wie die uns Regierenden und ihre nachgeordneten Behörden die ungezählten Sachargumente gegen das Projekt Schönefeld rücksichtslos zugunsten politischer Willkür und Machtdemonstration negierten, war ich naiv genug zu glauben, dass es ein Minimum an Interesse und Bewusstsein für eine Obhutspflicht für die betroffenen Bürger geben würde. Ich hatte wirklich erwartet, dass z. B. ein generelles Nachtflugverbot erteilt würde, wenigstens das! Von anderen ernsthaften Schutz- und Entschädigungsmaßnahmen ganz zu schweigen, denn da bleibt Müggelheim weitgehend ausgespart.

Nun also, höchst unsanft auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt, sehe ich mich in meiner langjährig gewachsenen Grundüberzeugung gestärkt, dass wir nur dann etwas erreichen können, wenn wir selbst aktiv etwas tun. Um dabei im Kampf David gegen Goliath nicht gänzlich chancenlos zu sein, müssen wir die Kräfte bündeln. Die Möglichkeit dazu haben wir im BVBB. Er gibt den Betroffenen eine Plattform und wirkt als Sachwalter ihrer Interessen. Nehmen wir also unsere Chance wahr!

Wie vielen von Ihnen, liebe Leser, bekannt sein wird, haben sich in den zurückliegenden Wochen und Monaten zwei vom BVBB beauftragte Anwaltskanzleien der Aufgabe unterzogen, die Klagefähigkeit der gut 10.000 Bürger (darunter viele, viele Müggelheimer) zu analysieren, die ihre Klagewilligkeit dem BVBB gegenüber bekundet hatten. Der BVBB hatte auch Nicht-BVBB-Mitgliedern die Möglichkeit eröffnet, sich in eine durch ihn gebildete Klagegemeinschaft einzureihen. Viele Nicht-BVBB-Mitglieder haben diese Chance genutzt, da sie verstanden haben, dass sie nur so die Möglichkeit einer ihre Interessen wahrenden Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss wahrnehmen können, ohne in die Kostenfalle zu tappen. Die Alternative, sich selbst einen Fachanwalt zu suchen (anwaltliche Vertretung ist gesetzlich vorgeschrieben!), der die Kompetenz und Power für ein Verfahren dieser Größenordnung hat, ist wohl nur sehr reichen Menschen vorbehalten, die freilich in unserer Region eher spärlich gesät sind.

In den einschlägigen Berliner Tageszeitungen (z. B. Berliner Morgenpost oder Berliner Zeitung) wurde am 20. August 2004 amtlich bekannt gemacht, dass der Planfeststellungsbeschluss vom 6. bis 20. September 2004 öffentlich ausgelegt wird. Nach dem Ende der Auslegung bleiben den Anwälten vier Wochen Zeit, um die Klagen einzureichen. Irgendwann danach werden dann die gerichtlichen Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eröffnet, wo übrigens jeder Kläger auch persönlich seine Betroffenheit darstellen kann. Es bleibt also spannend.

Liebe Mitstreiter, auch wenn wir dem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht und seinen Ergebnissen mit einigem Optimismus entgegensehen können – wir sollten in unseren (außergerichtlichen) Anstrengungen nicht nachlassen. Wir müssen deutlich machen, dass unser Wille, den Standort Schönefeld als Single-Airport zu verhindern, ungebrochen ist. Daher noch einige Hinweise für die nächsten Wochen:

Am 15. September findet ab 18 Uhr in Diedersdorf eine Demo gegen Schönefeld statt, bei der wir auf rege Teilnahme hoffen. Seien Sie vor Ort und bekunden Sie ihren Willen! Es ist wichtiger denn je.

Ich erinnere daran, dass die Möglichkeit besteht, Fluglärmbeschwerden abzusetzen. Hinweise und Informationen dazu erhalten Sie von Herrn Buschke über die E-Mail-Adresse: juergen.buschke@t-online.de.

Eine probate Variante, seinem Unmut Luft zu machen, sind Leserbriefe in Tageszeitungen. Auf diese Weise sorgt man recht wirkungsvoll für Öffentlichkeit. Wir sind der Meinung, dass zum Thema Großflughafen Schönefeld von diesem Weg bisher viel zu selten Gebrauch gemacht wurde. Hier hat jeder die Möglichkeit, mit vertretbarem Aufwand wichtige Vereinsarbeit zu leisten.

Abschließend möchte ich Sie informieren, dass der Müggelheimer Ortsgruppenvorstand plant, im September wieder eine (öffentliche) Ortsgruppenversammlung im Dorfklub durchzuführen, die vor allem den aktuellen Entwicklungen rund um den Flughafen Schönefeld gewidmet sein wird. Den genauen Termin entnehmen Sie bitte den Aushängen im Ort, vor allem im Bereich des Angers. Über eine rege Teilnahme würden wir uns freuen.

Dr. Dietrich Werner BVBB-Ortsgruppe Müggelheim (Tel.: 659 70 31)