Müggelheimer Bote
10. Jahrgang, Ausgabe 8/2004
August 2004
Müggelheimer Bote

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Neue Wasserrettungsstation am Kleinen Müggelsee noch ohne Genehmigung
Per Bike und per Pedes rund um den Müggelsee
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Ist eine Lärmmessstelle für Müggelheim nötig?

Wortlaut einer kleinen Anfrage in der Bezirksverordnetenversammlung

Bereits in der Juli-Ausgabe des Müggelheimer Boten stellten wir Ihnen eine der beiden kleinen Anfragen vor, die die Bezirksverordneten der STATT Partei bereits Anfang des Jahres in der BVV stellten. Während es bei der letzten Anfrage um Flugbetriebsbeschränkungen ging, geht es in dieser um die seit langem geforderte Lärmmessstelle für Müggelheim. Hier nun im vollen Wortlaut:

Die Errichtung einer Fluglärmmessstelle in Berlin – Müggelheim wurde mit Schreiben vom 3. Dezember 2003 durch Frau Krautzberger abgelehnt. In der Begründung heißt es, dass Messungen aus dem Jahr 1998 keine überhöhten Fluglärmwerte ergaben. 1998 kam man zu dem Ergebnis, dass nur knapp 50 % der Flugbewegungen dem Flughafen Schönefeld zugeordnet werden können, die anderen 50 % betreffen Tegel und Tempelhof. Des weiteren wurden ein äquivalenter Dauerschallpegel von ca. 49dB(A) gemessen.

Ich frage das Bezirksamt:

1. Die Lärmmesswerte sind aus dem Jahr 1998, also sechs Jahre alt. Durch die Konzentration der Billigflieger in Schönefeld sollen sich die Flugbewegungen nahezu verdoppeln. Inwieweit können die Lärmmesswerte aus dem Jahr 1998 heute noch zur Beurteilung herangezogen werden?

Lärmmesswerte werden an zehn stationären Messanlagen am Flughafen Schönefeld direkt erhoben. Ein Anwachsen der Lärmbelastung könnte an den Lärmmessstellen am Nachgang zu Bewegungsteigerungen festgestellt werden.

Aufgrund des sich verändernden Flugzeug-mixes und der Aussonderung von Kapitel 2 Maschinen sind Lärmmesswerte von 1998, die sich allein auf äquivalenten Dauerschallpegel beziehen, nur bedingt aussagekräftig. Anders verhält es sich mit Messdaten, die Kapitel 3 und Kapitel 3 Bonus Flugzeugen zugeordnet werden können. Derartige genau zuzuordnende Einzelpegel können nach wie vor eine Belastungssituation prägen und auch im Jahr 2004 noch relevant sein.

2. Wie angekündigt wird der Flughafen Tempelhof im November 2004 geschlossen. Damit verbunden ist die Verlagerung von Flugbewegungen nach Schönefeld. Wie kann man ohne aktuelle Lärmmesswerte die tatsächliche Lärmbelastung einschätzen?

Aspekte der Verlagerung von Luftverkehr von Tempelhof nach Schönefeld können im laufenden Verfahren der Schließung von Tempelhof durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine Rolle spielen. Hier ist das Ergebnis des eingeleiteten Verfahrens abzuwarten.

Ob die aktuelle Lärmbelastung in der Umgebung Schönefelds anlässlich der Verlagerung von Tempelhofer Flugverkehr im Schließungsverfahren zu Tempelhof eine Bedeutung hat, kann nicht gesagt werden. Der Bezirk hat der Schließung Tempelhofs und der Verlagerung von Flugverkehrs unter der Voraussetzung zugestimmt, dass Flugrouten nicht über besiedeltes Gebiet gelegt werden. Die Einhaltung der veränderten Flugrouten solle kleinen Flugzeugen möglich sein.

3. Die Anzahl der Flugbewegungen in Tegel, Tempelhof und Schönefeld sowie der Flugzeug Mix haben sich seit 1998 ständig verändert. Wie werden diese Lärmereignisse über Müggelheim erfasst und bewertet?

Es ist zutreffend, dass sich der Flugzeugmix fortlaufend verändert. Spezifische Lärmergebnisse über Müggelheim werden offiziell nicht erfasst. Die Erfassung der Lärmbelastung durch den Deutschen Fluglärm Dienst - eine Initiative von Fluglärmbetroffenen - gibt Aufschluss, dass insbesondere im Landeanflug nicht unerhebliche Belastungen in Müggelheim festzustellen sind. Diese Lärmmessungen decken sich mit Fluglärmmessungen und Auswertungen, die der Bezirk Köpenick bis ins Jahr 2001 durchgeführt hat.

4. Welcher äquivalente Dauerschallpegel (Leq) ist gemeint? Wird hier der Leq3 oder der Leq4 betrachtet?

Der äquivalenteDauerschallpegel des Fluglärmgesetzes kennt den Halbierungsparameter 4 und nicht den bei anderen Verkehrslärmarten angewandten Halbierungsparameter 3. Erst mit der Novellierung des Fluglärmgesetzes wird eine Anpassung der Parameter erwartet.

5. Wie hoch ist die Lärmbelastung in den Nachtstunden unterhalb der Anfluglinie in Müggelheim?

Die Lärmbelastung in einem Monat (Lequ3) unterhalb der Anfluggrundlinie kann in Müggelheim (Messstelle 1) nach Angaben des Deutschen Fluglärmdienstes wie folgt angegeben werden.

September 2003

Insgesamt 520 Überflüge lauter als 75 dB (A)

25 % aller täglichen Überflüge sind lauter als 75 dB(A)

30 % aller nächtlichen Überflüge sind lauter als 75dB(A)

Maximalpegel bis über 85dB(A) sind festgestellt worden

Demgegenüber wurden an der stationären Messstelle in Bohnsdorf offiziell gemessen: Im Monat September 2003 wurden an der Messstelle 9 in Bohnsdorf (Fließstraße) nachts 84 Fluglärmereignisse mit einem Pegel über 65dB(A) Lequ3; 84 Ereignisse über 70 dB(A) und 11 Ereignisse über 75 dB(A) gemssen. Insgesamt im Monat etwa 660 Fluglärmereignisse (allerdings erhebliche, vermerkte technische Ausfälle in der Aufzeichnungszeit)

6. Wie kommt der Stadtbezirk seiner Verantwort zum Schutz der Bürger nach?

Wir haben mit Schreiben vom 18.12.2003 Frau Staatssekretärin Krautzberger nochmals gebeten, sich für die Installation einer Messstelle einzusetzen und die Lärmbelastung über Müggelheim zum Anlass zu nehmen, an die Brandenburger Luftfahrtbehörde heranzutreten. Dabei ist festzuhalten, dass keine direkte Zuständigkeit der Berliner Luftfahrtbehörde für den Flughafen Schönefeld besteht.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung kann aber in ihrer Funktion als oberste Immissionsschutzbehörde an die Brandenburger Luftfahrtbehörde herantreten und den Aufsichtsratsvorsitzenden der Flughafen-Holding über Belastungssituationen informieren. Darüber hinaus vertritt der Bezirk in der Fluglärmkommission die Interessen der Bürger.

Dr. Klaus Ulbricht (Bezirksbürgermeister), Michael Schneider (Bezirksstadtrat)