Müggelheimer Bote
17. Jahrgang, Ausgabe 5/2011
Mai 2011
Müggelheimer Bote

Inhalt
Fahlenberg-Brücke zu marode für eine Sanierung
Angerfest verspricht wieder jede Menge gute Laune
BVBB beharrt auf Baustopp
Kochbuch rund um die Müggelspree
Das waren Osterferien auf dem Kaniswall
Weitere Meldungen
Gedanken aus Müggelheim
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Aus der BVV
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Prinzengarten wieder eröffnet

Einst war der Prinzengarten ein gemütlicher Biergarten am Großen Müggelsee, gelegen an der großen weißen Brücke der Schiffsanlegestelle. 1908 wurde das beliebte Aussflugsrestaurant einst von Gastwirt Wilhelm Prinz gegründet. Er pachtete das Areal von den Berliner Forsten. Heute zeugt nur noch der Wendenturm von der ursprünglichen Bebauung. Bis 1953 war die Gaststätte in Familienbesitz. Dann wurde sie von der HO, später vom Konsum bewirtschaftet.

Mehr als 100 Jahre nach der Ersteinweihung wurde jetzt im Frühjahr der Prinzengarten wieder eröffnet. Bei einem frisch gezapften Bier oder deftigen Speisen kann man in dem beliebten Ausflugsziel wie anno dunnemals den herrlichen Blick über den Müggelsee genießen. Heute gehört der Prinzengarten allerdings zum Hotel Müggelsee - geblieben sind nur der Name und die Aussicht. sip


Kleiner Lärmknigge für den ungestörten Gartenfrieden

Endlich ist die Gartenzeit heran - und schon gibt es wieder die ersten Nachbarschafts-Kabbeleien. Denn nicht jeder ist mit den Gepflogenheiten seines Nachbarn einverstanden und bei Lärm hört die Freundschaft in den meisten Fällen auf. Grund genug, mal wieder dem beliebten Thema ein paar Zeilen zu widmen. Also lesen Sie den kleinen Lärmknigge und genießen sie den Nachbarschafts-Frieden.

Generell gilt bei der Gartenarbeit: An Sonn- und Feiertagen bleiben Rasenmäher und Co. aus. Alles, was Geräusche verursacht, hat an diesen Tagen "Schuppenarrest". An den anderen Tagen, inklusive Sonnabend, dürfen sie zwischen 7 Uhr früh und 20 Uhr am Abend benutzt werden - außer in der Mittagspause von 13 bis 15 Uhr.

Einen Unterschied gibt es aber für noch lautere Geräte, wie beispielsweise einen Laubbläser. Hier gilt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung die den Zeitraum eingrenzt. Laute Maschinen dürfen nur zwischen 9 und 17 Uhr benutzt werden - damit Sie Ihren Feierabend auch in Ruhe genießen können.

Grillen, der Deutschen liebste Sommerbeschäftigung, hat zwar weniger mit Lärm, dafür aber viel mit Rauch zu tun. Zieht der Qualm in Nachbars Wohnung, kann ein Gericht das Grillen mit Auflagen verbinden, auf bestimmte Zeiten festlegen oder gar ganz untersagen - das trifft aber vor allem in engen Wohngebieten oder auf Mehrfamilienhäusern zu.

Nicht zu untersagen ist dagegen der Lärm von Kindern. Wenn sie toben, verstecken spielen oder Fußball, gehört das in den Rahmen des Zumutbaren. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschied: Junge Menschen müssen sich austoben können. Die dabei entstehenden Geräusche sind zumutbar. Allerdings müssen die Eltern darauf achten, dass die Kinder in der Mittagszeit etwas ruhiger sind. Vielleicht könnte man auch das Fahren mit Bobby-Car und Co. auf die Zeiten außerhalb der Mittagsruhe legen. sip

Die nächste Print-Ausgabe erscheint am 4./5.6.2011. Anzeigenschluss ist am 26.5.2011.