Müggelheimer Bote
13. Jahrgang, Ausgabe 08/2007
August 2007
Müggelheimer Bote

Inhalt
Kongresszentrum Seddinsee ist verkauft
Müggelturm: Investoren prüfen Kaufvertrag
Spreewiesen wieder in Eigentümerhand
Senioren erobern Schwarzwald und Elsass
Abschied vom "Herrn des Kaniswalls"
Müggelheimer Künstler im Porträt
Probleme mit dem Körpergewicht
Machbarkeitsstudie für Spreebrücke
Weitere Meldungen
Karikatur
Gedanken aus Müggelheim
Aus den Vereinen
Neues aus Treptow-Köpenick
Kleinanzeigen
Heimatverein
Kirche
Serie für den Natur- und Gartenfreund
Geschichten aus dem Müggelwald
Archiv
Müggelheim im Internet
Impressum
© 2007
Müggelheimer Bote





Realisation:
www.lektoria.de
 

Spreewiesen wieder im Besitz des Eigentümers

von RA Rolf Roggisch

Am 10. Juli wurden mit Unterstützung der Polizei, vor allem des Kontaktbereichsbeamten Bernd Zittlau, die Beschlüsse des Gerichts zu einer Zwangsberäumung in den Spreewiesen durchgesetzt. Wie in der Juni-Ausgabe des Müggelheimer Boten berichtet, sollte der illegalen Besetzung des Areals an der Straße 41, mitten im Landschaftsschutzgebiet, ein Ende bereitet werden. Mit dabei waren die Freiwillige Feuerwehr, das Umweltamt des Bezirks und der Eigentümer mit einigen freiwilligen Helfern. Allen gilt es an dieser Stelle zu danken.

Nur noch ein Haufen Schutt: Die abgerissenen Baracken werden abtransportiert. Foto: Roggisch

Nach kurzem Disput mit dem zur Räumung verurteilten Bernd-Jürgen P. und dessen Lebensgefährtin hatte Rechtsanwalt Roggisch die Rechtslage erläutert, so dass gegen 10.30 Uhr mit der Räumung begonnen werden konnte. Alles wurde abgerissen und verbrannt, die Tiere wurden in Obhut genommen. Jetzt gehört das beräumte Landschaftsschutzgebiet wieder der Natur und seinem Eigentümer.

Das die Sache seit 1991 anhängig ist und erst nach knapp dreijährigen, aufwendigen Gerichtsverhandlungen zwischen 2005 und 2007 vollzogen werden konnte, zeugt von den Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen. Am 8. Dezember 2005 erhielt der Eigentümer die Ordnungsverfügung durch das Bezirksamt - Amt für Umwelt und Natur. Versuche, den Besetzer zur Räumung zu bewegen sind damals fehlgeschlagen. Da blieb nur der Weg durch die Instanzen. Wer also stolzer Besitzer von Land im Landschaftsschutzgebiet Müggelspree oder in anderer Gegend ist, dem wird empfohlen, darauf zu achten, dass sich dort kein Ansiedler eigenmächtig niederlässt.