Müggelheimer Bote
6. Jahrgang, Ausgabe 03/2000  
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Inhalt

Recyclinghöfe werden mobil: BSR sammelt vor der Haustür

Erfolgreiche Spendensammlung für Kinder in Krisengebieten

Kirchengrundstück verkommt zur Sandwüste

Grab dritter Klasse für zersägten Lenin

Karneval im "Urum"

Wichtig: Ständig Kosten beim Bauen überwachen

Flughafen: Vernunft gegen Umweltzerstörung

Flughafen: Hilfestellung für Einwendungen gegen den Flughafenausbau

Gesundes, friedlichen Leben in Gefahr?

"Der Weg ist alles, das Ziel ist nichts"

"Tante Reni" sagt Tschüss

Ringen um neue Englischlehrerin

Mitraten erlaubt!

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© 2000 Müggelheimer Bote

Zuletzt aktualisiert am 03.03.2000

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Wichtig: Ständig Kosten beim Bauen überwachen

Die Zahl der gerichtlichen Verfahren wegen Baukostenüberschreitung hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen.

Architekten und Planer, die im Vertrag mit dem Auftraggeber einen verbindlichen Kostenrahmen vereinbart haben, können bei Überschreitung mit einem Schadensersatzanspruch wegen Mangels des Architektenwerkes vor Gericht geladen werden. Auch dann, wenn ein verbindlicher Kostenrahmen nicht vereinbart wurde. Denn die laufende Kostenkontrolle und entsprechende Beratung des Bauherren gehört zu den Nebenpflichten des Architekten.

Aus diesem Grunde ist der Kunde konsequent und kontinuierlich über die Kostenentwicklung zu unterrichten. Sobald Kosten verteuernde Maßnahmen durch Sonderwünsche erfolgen, sollte der Auftraggeber, also der Bauherr, schriftlich über die in Folge entstehende Kostenentwicklung benachrichtigt werden.

Der Architekt hat gegebenenfalls auch darauf hinzuweisen, dass durch die Kosten verteuernden Maßnahme an dieser oder jener Stelle etwaige Einsparungsmöglichkeiten an anderen Orten nicht mehr möglich sind.

Wichtig ist, dass weder Bauherr noch Kunde den Überblick über die Gesamtkosten und deren Entwicklung verlieren. Der Architekt als Fachmann ist angehalten, die Interessen des Kunden zu wahren, bis hin zu den Kosten.

Der Planer muss in seinem ersten Beratungsgespräch mit dem zukünftigen Bauherren in der Lage sein, den vorgegebenen Kostenrahmen als realistisch einzuschätzen und gegebenenfalls durch geeignete Maßnahmen überzeugend darauf einwirken, die Wünsche hinsichtlich Umfang und Ausstattung des Bauwerkes auf die finanzielle Voraussetzung abzustimmen.

Gelingt ihm das nicht, sollten beide Seiten von der Unterzeichnung eines Architektenvertrages Abstand nehmen.

Für Rückfragen zu diesem Thema stehe ich gerne zur Verfügung unter meiner Telefonnummer 659 88 08 oder Fax 659 86 27.Christian Zwingenberger (Dipl.-Ing.)

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