Unterschriften fürs Volksbegehren dem Senat übergeben
Die Initiative für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr am künftigen Hauptstadtflughafen BER "Willy Brandt" in Schönefeld hat in Berlin mehr als 30.000 Unterschriften gesammelt und hat den Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens am 10. Oktober der Senatsverwaltung für Inneres übergeben. In Brandenburg hatte die Volksinitiative mit fast 40.000 Unterschriften ebenfalls große Unterstützung innerhalb von wenigen Monaten erhalten. Dort liegt der Nachtflug-Verbotsantrag dem Landtag seit dem 19. September vor.
Das erfolgreiche Sammeln der Unterschriften in Berlin ist insbesondere aktiven Bürgern und Bürgerinnen aus den Ortslagen Lichterfelde, Lichtenrade, Bohnsdorf, Karolinenhof, Schmöckwitz, Spandau-Süd, Rahnsdorf und Friedrichshagen, insbesondere aber auch aus Müggelheim zu verdanken.
Inzwischen liegt von der Senatsverwaltung für Inneres das Ergebnis der Auszählung vor. Von den 31.723 geprüften Unterschriften sind 27.850 gültig. Damit wurde das Quorum von 20.000 nötigen Stimmen deutlich übertroffen. Die ungültigen Stimmen waren in erster Linie solche mit falschem Wohnort, bzw. doppelte Unterschriftenabgabe.
Die Landesregierungen Brandenburg und Berlin sind aufgefordert, die Initiative der Bürger ernst zu nehmen und sofort ein Moratorium für das Planergänzungsverfahren Nachtflug auszusprechen. Von der Planung, 103 Flüge in der Spitzennacht am Flughafen Schönefeld durchzusetzen, ist Abstand zu nehmen.
Fluglärm ist eine wesentliche Auswirkung des Luftverkehrs. Wegen seiner wechselnden Struktur ist er extrem belastend. Besonders gefährlich ist der Nachtfluglärm. Nachtflüge können nach Feststellung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Europäische Charta der Menschenrechte (Artikel 8 ) verletzen, vor allem weil sie Schlafstörungen auslösen. Selbst ohne Überschreiten der Aufweckschwelle ist die Gesundheit von Menschen und Tieren erheblich gefährdet. So löst der Lärm unter anderem Störungen des Immunsystems aus, was zu Krebs, zu erhöhter Anfälligkeit gegenüber Infektionen, zu Neurodermitis, Asthma und zu anderen allergologischen Erkrankungen führen kann. Zudem erhöhen Nachtflüge das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und von Depressionen.
Auch wenn das Land Brandenburg mit dem Planergänzungsbeschluss für den neuen Hauptstadtflughafen in Schönefeld vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht unterlag, wird die Initiative für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr an der Einleitung des Volksbegehrens festhalten.
Es ist den am stärksten belasteten Bürgern, deren Situation mit der schweren Fluglärmbelastung der Gemeinde Raunheim am Flughafen Frankfurt/Main vergleichbar ist, nicht zuzumuten, dass auch in der Nacht Fluglärmbelastungen eintreten, die bei der Neuplanung eines Flughafens ausgeschlossen werden müssen.
Es muss ein Umdenken in der Flughafenpolitik geben, damit Bürger in Berlin und Brandenburg nicht gesundheitsgefährdend belastet werden. Christine Dorn,
Initiative für ein Nachtflugverbot
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