November-Tristesse
November, für viele Menschen der traurigste Monat im Jahr. Die Wegscheide zwischen Herbst und Winter birgt nicht nur oft trostloses Wetter, sondern wird auch von solchen Tagen wie Volkstrauertag (18.11.) und Totensonntag (25.11.) dominiert. Ersterer ist seit 1952 eine feste Institution zum Gedenken der Kriegstoten und der Opfer von Gewaltherrschaft. Der Totensonntag dagegen wurde bereits 1816 von Kaiser Friedrich Wilhelm III. angeordnet. Es sollte ein zentraler Feiertag zum Gedenken an die Verstorbenen geschaffen werden - quasi als Pendant zum katholischen Allerseelen. Viele gehen an diesem Tag auf den Friedhof und schmücken das Grab. T./F.: sip
Mehr Nachtflüge über Müggelheim geplant
Proteste per Einwendung äußern
von Andreas Schmidt und Simone Jacobius
Im Kampf gegen den geplanten Großflughafen in Schönefeld geht es in die nächste Runde. In dem jetzt gestarteten Planergänzungsverfahren geht es darum, wie viele Flugzeuge nachts über unsere Köpfe fliegen dürfen. Schwerpunkt liegt dabei bei den Nachtrandzeiten, die ja vom Bundesverwaltungegericht in Leipzig auf Ausnahmen in der Zeit von 22 bis 0 und 5 bis 6 Uhr festgelegt wurden, mit einem absoluten Flugverbot für die Zeit von 0 bis 5 Uhr. Doch das wollen Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften aufweichen.
Das ergänzende Planfeststellungsverfahren hat am 29. Oktober begonnen und läuft bis zum 28. November. Bis zum 12. Dezember müssen die Einwendungen geschrieben sein. Es kommt darauf an, dass so viele Einwendungen wie möglich beim brandenburgischen Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung (MIR) eingehen. Nur wer eine Einwendung geschrieben hat, kann seine Betroffenheit darlegen und hat später auch das Recht zu klagen.
Die Flughafenbetreiber haben beantragt, das vom Bundesverwaltungsgericht vorgegebene Nachtflugverbot sowie die beschränkten Randzeiten in einer Weise aufzuweichen, dass wir dann rund um die Uhr keine Ruhe mehr finden würden. Ihre Begründung: Der Flughafen wäre sonst unwirtschaftlich. Die Belastung der Bürger interessiert sie dabei nicht. So belegen die drei Gutachten, die die Flughafengesellschaft in Auftrag gegeben hat, einen „besonderen Bedarf” von bis zu 100 Flügen innerhalb dieser Randzeiten. Die Analyse geht davon aus, dass auf dem BBI im Jahr 2023 in dieser Zeitspanne 90 Flugzeuge planmäßig starten oder landen müssten, davon sogar neun in der Kernzeit von 0 bis 5 Uhr. Hinzu kämen noch Flugbewegungen, wie beispielsweise Rettungs-, Regierungs- oder Frachtflüge. In einer „Wünsch Dir was”-Aktion, kritisieren Fachleute, sei diese Liste entstanden. MIR-Sprecher Lothar Wiegand sagte gegenüber der Märkischen Allgemeinen: „Fakt ist, dass wir mit dem Beschluss auf keinen Fall hinter das Urteil von Leipzig zurückgehen werden, das Nachtflugverbot in der Kernzeit von 0 bis 5 Uhr bleibt unangetastet.” Allerdings, räumt er ein, müsse geklärt werden, ob es Ausnahmen beispielsweise für verspätete Flieger geben dürfe.
Im aktuellen Info-Brief Nr. 47 schreibt der BVBB-Vorstand, dass ein großes Einwendungsverfahren nicht den gewünschten Erfolg bringen würde und vertritt daher die Meinung, dass man davon Abstand nehmen möchte. Jedoch sollte jeder betroffene Bürger ein Schreiben an Klaus Wowereit bzw. Mathias Platzeck versenden, in dem er nochmals seinen Unmut zum Ausdruck bringt. Die Ortsgruppe Müggelheim unterstützt die letztgenannte Aktion ebenfalls.
Allerdings ist der Ortsgruppen-Vorstand der Meinung, dass es von großer Wichtigkeit ist, auch mit Einwendungen deutlich zu machen, dass die geplanten Flugbewegungen von den Betroffenen so nicht hingenommen werden. Außerdem ist es von großer Bedeutung, den entscheidenden Stellen, wie der Planfeststellungsbehörde oder auch später in einem Klageverfahren den Richtern, zu zeigen, dass dies nicht nur die Meinung Einzelner ist. Die Müggelheimer Ortsgruppe des BVBB hält es deshalb für absolut notwendig, möglichst viele Einwendungen zu schreiben und hat sich entschieden, die Betroffenen dabei zu unterstützen. Eine Verpflichtung aus der Einwendung ergibt sich nicht für den Einzelnen - nur dass er das Recht zur Klage erwirkt.
Beim ersten Planfeststellungsverfahren gab es 133 000 Einwendungen. Aber erst die Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig führten zu dem Urteil, das besagt, dass der Flughafen zwar gebaut werden darf, aber insbesondere in Sachen Lärmschutz nachgebessert werden muss. Schon jetzt kündigten mehrere Brandenburger Bürgermeister an, erneut nach Leipzig zu gehen, um für ein striktes Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr zu klagen.
Die offizielle Auslegungsfrist ist für die Einwohner des Bezirks Treptow-Köpenick in der Zeit vom 29.10. bis 28.11.2007 im Rathaus Treptow. Der Ortsgruppe Müggelheim ist es gelungen, eine zusätzliche Auslegung in der Woche vom 19. bis 24. November in unserer Müggelheimer Dorfkirche zu erreichen (Mo., Di., Do 16-20 Uhr, Mi. und Fr. 9-13 Uhr, Sa. 9-18 Uhr).Dort hat also jeder von Ihnen die Möglichkeit, sich persönlich darüber zu informieren, was die Flughafenbetreiber planen, um die von uns erfolgreich in Leipzig erstrittene Nachtruhe wieder zu stören.
Parallel zu den Auslegungsunterlagen wird die Ortsgruppe auf Müggelheim bezogene Hinweise und Informationen zum Inhalt der Einwendungen geben. Einwendungsbausteine sollen demnächst auch auf der Internetseite des BVBB (www.bvbb-ev.de bzw. www.planfeststellungsverfahren.net) zu finden sein. Einwendungen können übrigens von jedermann erhoben werden, auch von Personen, die an den bisherigen Verfahren nicht teilgenommen haben.
Für den 13. November, 19.30 Uhr, ist noch einmal eine öffentliche Veranstaltung im Dorfklub geplant, bei der es noch mehr konkrete Informationen zu dem Planergänzungsverfahren durch die Ortsgruppe geben wird.
Die Ortsgruppe Müggelheim will mit ihrem Verständnis von Einwendungen übrigens nicht gegen die Entscheidung des BVBB-Vorstands agieren. Ihr Ziel ist es, den Mitgliedern die nötigen Unterstützungen zu geben, um ihre Meinung und ihr Recht zum Ausdruck zu bringen. Möglich ist diese Aktion im Übrigen nur durch die Mithilfe vieler Müggelheimer, für deren Engagement sich der Ortsgruppen-Vorstand jetzt schon ganz herzlich bedankt.
Lassen Sie uns also gemeinsam für unsere Rechte kämpfen und das bisher Erreichte nicht durch Passivität leichtfertig auf´s Spiel setzen. Kommen Sie reichlich zu den genannten Terminen und geben Sie Ihrer Betroffenheit Ausdruck..
Für Rückfragen stehen die beiden Ortsgruppen-Sprecher Andreas Schmidt (65 94 18 88) und Horst Hildebrandt (659 51 51) gerne zur Verfügung.
Irrläufer
Zu unserem Artikels im letzten Müg-gelheimer Boten müssen wir ergänzen, dass mögliche Unmutsäußerungen zu Fluglärmereignissen nur sachlicher Art und möglichst konkret sein sowie den aktuellen Flugbetrieb in Schönefeld betreffen sollten. Schriftliche Beschwerden können an folgende Adressen versandt werden (nicht die aus dem letzten MüBo):
Flughafen Berlin Schönefeld GmbH
- Verkehrsleitung/Umweltbüro
Flughafen Schönefeld
12521 Berlin
oder
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg
- Fluglärmschutzbeauftragter
Henning-von-Treskow-Str. 2-8
14467 Potsdam.
Vorgefertigte
Einwendungen
Auch die Rechtsanwaltskanzlei Baumann, die ebenfalls einen Teil der Betroffenen vertritt, rät zu Einwendungen. „Wer kämpft kann verlieren, aber wer nicht kämpft, hat schon verloren”, heißt es in einem Schreiben des Anwalts. Er weißt darauf hin, dass derjenige, der keine Einwendungen macht, auch die Möglichkeit verliert, seine Grundrechte im ergänzenden Planfeststellungsverfahren gelten zu machen und im Einzelfall bessere Schallschutzmaßnahmen zu erwirken. Die Kanzlei bietet an, gegen einen Obulus 70-seitige individuelle Einwendungen zu erstellen, für diejenigen, die sich alleine überfordert fühlen.
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