Antwort des Senats zur Fluglärmproblematik
In der Januarausgabe des Müggelheimer Boten haben wir berichtet, dass Frau Staatssekretärin Krautzberger das Bezirksamt über die Ablehnung einer Lärmmessstelle in Müggelheim und die Verlängerung der Nachtfluggenehmigung am Flughafen Schönefeld in Kenntnis gesetzt hat. Zur Begründung wurden unter anderem veraltete Lärmmesswerte herangezogen (siehe Januar-Bericht aus der BVV Seite 7).
Wir haben ihnen zugesagt hier nachzuhaken. Ende Februar haben wir zwei kleine Anfragen diesbezüglich gestellt. Nach Geschäftsordnung hätten diese bereits im März beantwortet sein müssen. Erst nach Mahnungen und Fristsetzung wurden die Anfragen beantwortet. Nachfolgend können sie die Beantwortung der Anfragen lesen und sich selbst ein Urteil bilden. Gern nehmen wir ihre Anregungen auf und stellen ihre Fragen an das Bezirksamt.
Ihre Müggelheimer Bezirksverordneten Ute Schäfer-Lutz und Frank Emmerich
Mit Schreiben vom 6. November 2003 hat Frau Krautzberger den Bezirk darüber informiert, die befristeten Flugbetriebsbeschränkungen zum 31.10.2003 um weitere fünf Jahre zu verlängern. Zur Begründung heißt es, dass die Flugbewegungen in den Nachtstunden in den Jahren 2001 und 2002 zurückgegangen sind.
Ich frage das Bezirksamt:
1. Warum wurden bei der Beurteilung der Entwicklung der Flugbewegungen am Flughafen Schönefeld nur veraltete Zahlen aus den Jahren 2001 und 2002 herangezogen?
Nach Aussage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung lagen zu dem damaligen Zeitpunkt die Zahlen von 2003 oder 2004 noch nicht vor.
2. Inwieweit wurde die geplante Ansiedlung der Billigflieger und der damit verbundenen Ausbau von Schönefeld zum Luftdrehkreuz, bei der Entscheidung zur Verlängerung der Nachtflugerlaubnis berücksichtigt?
Nach Aussage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wurde die Ansiedlung von Billigfluglinien (z.B. Easy Jet ab dem 1.4.2004) beid er Entscheidung zur Verlängerung der Nachtflugerlaubnis nicht berücksichtigt.
Der Ausbau des Flughafens Schönefeld ist hiervon unabhängig zu sehen. Im Rahmen der Planfeststellung wird über eine Nachtflugregelung zu entscheiden sein, die veränderte Bedingungen berücksichtigen sollte. Ob die Luftverkehrsprognose den zurzeit boomenden Billigflugsektor ausreichend berücksichtigt hat bzw. sie im Rahmen der Planfeststellung ergänzt wird, kann nicht gesagt werden, da ergänzte Planfeststellungsunterlagen dem Bezirk nicht direkt zur Verfügung gestellt werden und nur, soweit diese Umweltinformationen betreffen, in Potsdam einsehbar sind.
3. Wie wird der Lärmschutz der Anwohner im Umfeld und unterhalb der An- und Abfluglinien gewährleistet?
Lärmschutz unter An- und Abfluglinien kann bei vorhandenen Flughäfen folgendermaßen geregelt werden:
- Es wird eine maximale Bewegungszahl durch eine politische Beschlusslage der Anteilseiger festgelegt, die den Handlungsspielraum der Flughafen Holding in betriebswirtschaftlicher Hinsicht festlegt (Bsp. Hamburger Flughafen). Derartige Beschränkungen sind freiwilliger Art und stellen Festlegungen des Eigentümers dar.
- Das Anwachsen des Verkehrsaufkommens und die Steigerung der Lärmbelastung wird von Juristen als „ortsübliche Nutzung“ eines genehmigten Flughafens betrachtet. Es gibt demnach keine „Gewährleistung“ von Lärmschutz. Ob Bürger Ansprüche gegen einen vorhandenen Flughafen erheben können, wird unterschiedlich beurteilt. Vor Kurzem konnten Anwohner des Flughafens Köln/Bonn Lärmschutzansprüche wegen nächtlichen Fluglärms erfolgreich geltend machen.
- Freiwillige Schallschutzprogramme des Flughafens Schönefeld können für einen Teil der Ortslage Bohnsdorf und dort zumindest für einzelne Räume Lärmschutz bieten. Dabei geht der Flughafen Berlin Schönefeld davon aus, dass das Gebiet, für das Schallschutzmaßnahmen greifen soll, dadurch gekennzeichnet wird, dass ein Schutzparameter von 6x60 dB(A) am Ohr des Schläfers über den Zeitraum der sechs verkehrsreichsten Monate gemittelt eingehalten werden soll. Der Bezirk hatte in der Anhörung dieses „Schutzkriterium“ deutlich kritisiert.
- Bei regelmäßigem Überschreiten von Maximalpegeln in der Nacht können Schutzansprüche von Bürgern erwachsen (siehe das Beispiel Köln/Bonn). Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin - das allerdings für den Flughafen Schönefeld nicht zuständig ist - setzt dieses mehr als 180 nächtliche Überflüge im Monat (mehr als sechs Überflüge in jeder Nacht) mit einem Pegel über 75 dB(A) voraus.
4. Wie wird der Zunahme von Nachtflugverkehr entgegengewirkt?
Das Start- und Landeentgeld für den Tagflugbetrieb liegt wesentlich niedriger als für den Nachtbetrieb. Eine Zunahme von Nachtflugverkehr wird dadurch aber nicht ausgeschlossen.
5. Mit welchen Maßnahmen nimmt der Stadtbezirk Einfluss auf die Einhaltung der Nachtruhe?
Der Bezirk kann keine Maßnahmen veranlassen, um Nachtruhe sicherzustellen.
6. Welche Position vertritt der Stadtbezirk in der Fluglärmkommission? siehe zu 7.
7. Welche Maßnahmen zum Anwohnerschutz wurden in der Fluglärmkommission bisher beschlossen und umgesetzt?
In der Fluglärmkommission sind Beschlüsse gefasst worden: Nachtflugverbot für Kapitel 2 Maschinen; Einschränkung von Nachtflügen; Negatives Votum zum Ausbau des Flughafens Schönefeld. Zur Umsetzung der Beschlüsse ist in der Fluglärmkommission informiert worden.
Dr. Klaus Ulbricht (Bezirksbürgermeister), Michael Schneider (Bezirksstadtrat)
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