Müggelheimer Bote
9. Jahrgang, Ausgabe 11/2002
November 2002

Inhalt
Müggelheimer Spendenaktion "Flut 2002"
Platzwart dringend gesucht!
Herbstfest an der Schule
Rätselraten um die Schnee- und Eisbeseitigung
Treffen der Kichengemeinden
Gospelkonzert in der Dorfkirche
Sturmtief "Jeanett" fegte über Müggelheim
Müggelheimer Chor sucht passenden Namen
Weitere Meldungen
Gedanken aus Müggelheim
Aus der BVV
Leserbriefe
Müggeclub
Kleinanzeigen
Serie für den Natur- und Gartenfreund
Geschichten aus dem Müggelwald
Archiv
Müggelheim im Internet
Impressum
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Müggelheimer Bote
 

Alle Jahre wieder: Rätselraten um die Schnee- und Eisbeseitigung

Wie Ihnen sicher noch aus dem vergangenen Winter in Erinnerung ist, gab es erhebliche Probleme bei der Schnee- und Eisglättebekämpfung auf den Straßen Neuhelgoländer Weg, Zu den Müggelheimer Wiesen, Schönhorster Straße und Straße zum Müggelhort. Alle Bemühungen, die BSR zur Beseitigung der wochenlang bestehenden Eisglätte zu bewegen, scheiterten daran, dass diese Straßen nicht im Berliner Straßenreinigungsverzeichnis aufgenommen wurden.

Auch nach dem verheerenden Brand der Gaststätte „Neu-Helgoland“ änderte sich daran nichts, obwohl sich die Feuerwehr in den Medien massiv über den Zustand der einzigen Zufahrtsstraße beschwerte. Das Straßenreinigungsgesetz legt im § 2 folgendes fest:

(1) Die der ordnungsmäßigen Reinigung unterliegenden Straßen werden in den Straßenreinigungsverzeichnissen A bis C aufgeführt. In das Straßenreinigungsverzeichnis A werden die ausgebauten Straßen innerhalb einer geschlossenen Ortslage, in das Straßenreinigungsverzeichnis B die Straßen außerhalb einer geschlossenen Ortslage, die überwiegend dem inneren Verkehr dienen, und in das Straßenreinigungsverzeichnis C die nicht oder nicht genügend ausgebauten Straßen innerhalb einer geschlossenen Ortslage aufgenommen.

Weiter heißt es dann im § 4:

Zur ordnungsmäßigen Reinigung der im Straßenreinigungsverzeichnis C aufgeführten Straßen sind die Anlieger vor ihren Grundstücken jeweils bis zur Straßenmitte verpflichtet. Soweit im Straßenreinigungsverzeichnis C Straßen ohne Anlieger aufgeführt sind, obliegt die ordnungsmäßige Reinigung Berlin.

In Berlin entscheidet folgende Behörde darüber, ob und wie eine Einstufung der öffentlichen Straßen erfolgt: Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Abt. Umwelt und Gesundheit, Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben, Schleizer Straße 67, 13055 Berlin.

Es existiert hier eine Straßeneingruppierungskommission. Vom Mitarbeiter dieser Behörde, Herrn Streich, Tel. 90237-615, wurde mir mitgeteilt, dass alle öffentlichen Straßen hinsichtlich der Notwendigkeit des Winterdienstes überprüft werden. Schwerpunkt bildet dabei die Gefährdung von Fußgängern. Diese Kommission entscheidet danach über eine Einstufung.

Herr Streich teilte noch folgendes mit: Die Straßen Zu den Müggelheimer Wiesen und Schönhorster Straße sind seinen Angaben zufolge im Straßenreinigungsverzeichnis B aufgenommen worden. Der Neuhelgoländer Weg und die Straße zum Müggelhort können nicht in B aufgenommen werden, da sie nicht dem inneren Verkehr dienen. Eine Einstufung in C ist aber auch nicht möglich, da sich diese Straßen nicht innerhalb einer geschlossenen Ortslage befinden.

Man kann sicher nur schwer nachvollziehen, warum die Straße Zu den Müggelheimer Wiesen dem inneren Verkehr dient und die Straße zum Müggelhort nicht. Beide Straßen sind sozusagen Sackgassen und enden am Wasser. Beide Straßen führen zu Wohnhäusern, die auch im Winter bewohnt werden. In Müggelhort befindet sich sogar noch ein Hotel mit 15 Zimmern.

Man kann nur hoffen, dass die zuständigen Mitarbeiter der Straßeneingruppierungskommission daran denken, dass auch die etwas außerhalb wohnenden Müggelheimer ein Anrecht auf eine Notversorgung im Winter haben. Ihr Kontaktbereichsbeamter B. Zittlau