Müggelheimer Bote
17. Jahrgang, Ausgabe 4/2011
April 2011
Müggelheimer Bote

Inhalt
Große Sachschäden durch Brände
Ein Jahrhundert Lebenserfahrung
BBI: Schulterschluss mit Lichtenrade und ein Briefwechsel
Wir wünsche "Frohe Ostern"
Erdstrahlen, Wasseradern & Co.
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Müggelheimer Bote
 

Schulterschluss mit Lichtenrade im Kampf gegen den BBI

Zum Fürbittgebet für Gerechtigkeit, Wahrheit und Wahrhaftigkeit mit den Gästen aus Lichtenrade am 8. März waren trotz etlicher Absagen ungefähr dreißig Personen erschienen. Ihrer Andacht legte die Pfarrerin einen Satz aus dem 2. Brief des Paulus am Timotheus zugrunde: "Gott hat uns nicht gegeben den Geist der Verzagtheit, sondern der Kraft und der Liebe und der Besonnenheit". Dies gilt auch in unserer Situation: Wenn Verzagtheit uns überkommt, heißt die gute Nachricht: Drei Geschenke hat uns Gottes Geist gegen sie gegeben - Kraft, Liebe und Besonnenheit. Mehr als die Hälfte der Erschienenen traf sich nach dem Rundgang mit Kerzen um den Anger anschließend in der Alten Schule zum Gespräch. Aus Lichtenrade waren auf Einladung des Umweltkreises die beiden Hauptvertreter des Info-Büros Fluglärm e.V.i.G. sowie zwei weitere Flughafengegner nach Müggelheim gekommen. Die Gespräche dienten zunächst der gegenseitigen Information. Als großer Mangel wurde die Zersplitterung und unzureichende Vernetzung der vielen Initiativen gegen den Flughafen BBI mit ihren unterschiedlichen Forderungen und Zielstellungen empfunden. Das Gespräch zwischen den Neu-Betroffenen aus Lichtenrade und den Alt-Betroffenen aus Müggelheim kann als ein kleiner Beitrag gesehen werden, diesem Mangel entgegenzutreten. Im weiteren Gespräch wurde deutlich, wie wenig bisher bewusst ist, dass Flughafenbetreiber und Regierungen die endgültige Beseitigung der Nachtruhe anstreben. Zu diesem Zweck soll §29b des Luftverkehrsgesetzes geändert werden, das bisher u.a. vorschreibt: "Auf die Nachtruhe der Bevölkerung ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen." Bei der angestrebten Änderung geht es um den Vorrang wirtschaftlicher Interessen vor dem Gesundheitsschutz. Nochmals wurde auf die Studien hingewiesen, die die durch Fluglärm entstehenden Gesundheitskosten ausweisen (s. März-Ausgabe S.6). Wenn der BBI wie angestrebt ein Drehkreuz mit stark eingeschränktem Nachtflugverbot werden soll, stellt sich als Knackpunkt die Standortfrage. Eine Diskussion um Flugrouten ist nicht nachhaltig. Die Besucher aus Lichtenrade teilten mit, dass von ihrer Seite verschiedene Klagen eingeleitet sind. Kürzlich wurden vom Infobüro Fluglärm noch einmal die restlichen Einreden (Einwendungen) im MIL Brandenburg abgegeben (insgesamt sind es nun ca. 1000 Einredner) und ebenfalls ist die Klageerhebung (260 Seiten) durch Rechtsanwalt Boermann zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig gebracht worden. Hier wird die Wiedervorlage der Planfeststellungsverfahren von 2009 und 2004 gefordert, da diese nicht den ebenfalls betroffenen Bürgern zur Einsicht ausgelegt wurde, somit die Anstoßpflicht des MIL verletzt wurde und die Bürger ihren Einspruch somit nicht geltend machen konnten. Es klagen drei Lichtenrader und eine Familie aus Mahlow-Nord. Außerdem liegen noch zwei weitere Klagen in Leipzig vor. Schließlich wurde vereinbart, dass man in Kontakt bleibt, um evtl. gemeinsame Aktivitäten vorzubereiten. Eine direkte Möglichkeit zum Kontakt ist auch ein Besuch im Info-Büro in Lichtenrade, Bahnhofstr. 48. (www.gegen-fluglärm.de). HK, AG, AM-B


BVBB stellt Ideen für den BBI vor

Am 12. April kommt auf Einladung des Umweltkreises in der ev. Kirchengemeinde Müggelheim der Ehrenvorsitzende des BVBB e.V. Ferdi Breidbach nach Müggelheim. Er wird zum Thema "Perspektiven für den BBI und die betroffenen Menschen" sprechen. Die Veranstaltung findet um 19.30 Uhr im Dorfklub Müggelheim "Alte Schule" im Anschluss an das allwöchentliche Fürbittgebet für Gerechtigkeit, Wahrheit und Wahrhaftigkeit statt (19 Uhr in der Dorfkirche). Zu beidem wird herzlich eingeladen.


Die Nordbahn als Fluch für Müggelheim

Noch gibt es Hoffnung, dass die Flugzeuge nicht direkt über den Ort fliegen

Eine Katastrophe für Müggelheim, so sind in der Kurzfassung die Ergebnisse der letzten beiden Sitzungen der Fluglärmkommission (FLK) am 14. und 28. März zu bezeichnen.

Welche Themen standen auf der Tagesordnung?

Es wurden zwei Themen behandelt. Die Deutsche Flugsicherung präsentierte ihre Bewertungen zu vorgeschlagenen Abflugrouten und der Flughafen seine Vorstellungen für die Nutzungsentgelte für Flugzeuge.

Wurden An- und Abflugrouten diskutiert?

Nein, im Wesentlichen beschränkt sich die Diskussion nur auf die Abflugrouten. Eine Vorstellung von Anflugrouten wird seit mehreren Wochen angekündigt erfolgt aber nicht.

Welche Ergebnisse kamen für Müggelheim heraus?

Über Müggelheim ist in den Lageplänen ein dicker, gerader Strich von der zukünftigen Nordbahn zu erkennen, der einmal quer über unseren Ort geht. Dieser Strich bedeutet, dass die Abflugroute direkt über Müggelheim führen wird. Hinter Erkner werden die Flugzeuge dann in alle Himmelsrichtungen verteilt. Diese Flugroute ist in der Sitzung am 28. März als Empfehlung der FLK an die Deutsche Flugsicherung beschlossen worden.

Was ist anders, denn schon heute starten Flugzeuge von der Nordbahn?

Bisher kurven die Flugzeuge über dem Langen See in Richtung Süden oder Norden ab. Das Gebiet Müggelheim ist im Wesentlichen an seiner Südspitze betroffen. Zukünftig sollen die Flugzeuge nicht mehr abkurven, sondern Müggelheim überfliegen. Die derzeitige Anflugroute soll in Zukunft auch die Abflugroute werden. Der große Unterschied zwischen Abflug- und Anflugroute ist, dass die Flugzeuge in einem großen Bereich fliegen können. Sie fliegen nicht auf einem Leitstrahl. Der Flugbereich beträgt bis zu drei Kilometer von der geplanten Route.

Bestehen noch Möglichkeiten, dass die Flugzeuge Müggelheim im Abflug nicht überfliegen?

Ja. Erste Möglichkeit der Flughafen bekommt einen neuen Standort.

Alle weiteren Möglichkeiten hängen stark von den Abflugrouten von der südlichen Startbahn und von dem Willen der Deutschen Flugsicherung ab, die Menschen in Müggelheim wenigstens halbwegs vor Lärm zu schützen. Die Flugzeuge könnten wie bisher über dem Langen See abkurven, wenn die Flugsicherung es denn wollte. Dazu brauchen wir endlich die Unterstützung des Senats und den Fakt, dass Herr Wowereit uns als Teil von Berlin anerkennt.

Wie viele Abflüge sind geplant?

Im Jahr 2013 sind durchschnittlich ca. 360 Starts pro Tag geplant, wobei nach aktueller Auskunft in der FLK 60% von der Nordbahn - also auch über Müggelheim - und 40% von der Südbahn erfolgen sollen.

Wo erhalte ich weitere Informationen zur Arbeit der Fluglärmkommission?

Im Internet: www.mil.brandenburg.de/sixcms/detail.php/484669 C.S.


Ein Briefwechsel zum BBI

Ein Schelm, der auf fundierte Antworten hofft...

Der folgende Briefwechsel zwischen dem Umweltkreis (UWK) und dem Regierenden Bürgermeister (RB) zeigt, gegen welche Windmühlen der Bürger zu kämpfen hat, mit wieviel Nichtachtung Engagement gestraft wird. Lesen Sie selbst.

UWK-RB 17.11.2010

Wenn ein Übel nicht an der Wurzel zu packen ist, kann auch eine Behandlung der Symptome Besserung schaffen. Im Fall des Übels "BBI in Schönefeld" hat sich in der letzten Zeit seit der Vorstellung der Flugrouten die Situation beachtlich geändert. Neben den Betroffenen im SO der Hauptstadtregion haben nun auch die ganz offensichtlich wesentlich einflussreicheren Bewohner im SW von Berlin ihre Betroffenheit wahrgenommen. Noch ist Zeit für ein grundlegendes Umdenken. Schönefeld darf und wird nie ein internationales Luftdrehkreuz werden. Die günstigste zukunftsfähige Lösung ist eine Umnutzung des Geländes in Schönefeld als Messegelände und der Bau eines leistungsfähigen BBI an einem geeigneten Standort wie z.B. Sperenberg. Dies entspricht den Interessen einer übergroßen Mehrheit sowohl der betroffenen Menschen als auch der Wirtschaft, die auf einen wirklich leistungsfähigen Flughafen nicht verzichten kann. Damit schließt sich der Umweltkreis in der ev. Kirchengemeinde Berlin-Müggelheim allen an, die zunächst einen Baustopp für den Flughafenbau in Schönefeld fordern, um den Weg frei zu machen für eine neue Planung. Wir bitten Sie, in diesem Sinne tätig zu werden.

RB-UWK 01.12.2010

Der Regierende Bürgermeister hat Ihren Brief vom 17. November 2010 erhalten und Ihre Meinungsäußerung zur Kenntnis genommen. Ich bin gebeten worden, Ihnen dafür zu danken. Gestatten Sie mir noch den Hinweis, dass die Entscheidung, Berlin-Schönefeld zum einzigen Hauptstadtflughafen BBI auszubauen, die Bundesregierung, der Berliner Senat unter Eberhardt Diepgen und die Landesregierung Brandenburg im Mai 1996 in Form eines Konsensbeschlusses getroffen hat. Gleichzeitig wurde festgelegt, die beiden innerstädtischen Flughäfen Berlins nicht weiter zu betreiben, Tempelhof ab dem rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss, Tegel ab Inbetriebnahme des BBI.

UWK-RB 18.01.2011

Am 01.12.2010 hat uns Ihre Mitarbeiterin Frau Deleker einen Brief geschrieben, der eine Antwort auf unser Schreiben an Sie vom 17.11.2010 sein soll. Leider erwähnt sie darin in keiner Weise, wie Sie zu unserer "Meinungsäußerung" stehen noch wie Sie auf die in unserem Schreiben ausgesprochene Bitte reagiert haben. Statt dessen erläutert sie ausführlich den uns seit langem bekannten "Konsensbeschluss" von 1996, auf den sich das von uns geforderte Umdenken beziehen soll. Wir bitten Sie also vielmals, Frau Deleker zu veranlassen, uns eine Antwort zukommen zu lassen, die auf unser Schreiben vom 17.11.2010 eingeht.

RB-UWK 27.01.2011

Vielen Dank für Ihren erneuten Brief vom 18. Januar 2011, der dem Regierenden Bürgermeister vorlag. Er hat mich nochmals gebeten, Ihnen zu antworten.

Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, wurde die Entscheidung, Berlin-Schönefeld zum einzigen Hauptstadtflughafen BBI auszubauen, im Mai 1996 durch die Bundesregierung, den Berliner Senat und die Landesregierung Brandenburg getroffen.

Die Trägerin des Ausbauvorhabens, die Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH, hat Ende 1999 einen Planfeststellungsantrag für den neuen Flughafen bei der zuständigen Genehmigungsbehörde des Landes Brandenburg gestellt. Nach einem umfangreichen Anhörungsverfahren liegt seit 2004 ein Planfeststellungsbeschuss vor. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Planfeststellungsbeschluss anhand von Musterklagen überprüft. Dem Ausbauvorhaben wurde mit bestimmten Maßgaben grundsätzlich stattgegeben. Der Ausbau des Flughafens ist eines der größten Verkehrsinfrastrukturprojekte Deutschlands. Eine Umnutzung wird es nicht geben. Bedenken Sie bitte, dass mit dem neuen Flughafen Berlin Brandenburg International die Rolle als Drehkreuz im internationalen Luftverkehr gesichert ist. Das ist wichtiger denn je, nicht nur für die Wirtschaft. Die Hauptstadt ist ein Magnet, der alle anzieht - und die Airport Region ihr fruchtbarster Boden für Ideen und Investitionen.

UWK-RB 23.02.2011

Am 27.01.2011 hat uns Ihre Mitarbeiterin Frau Deleker erneut einen Brief geschrieben als eine Antwort auf unser Schreiben an Sie vom 18.01.

Sie lassen uns mitteilen, "dass mit dem neuen Flughafen Berlin Brandenburg International die Rolle als Drehkreuz im internationalen Luftverkehr gesichert ist. Das ist wichtiger denn je, nicht nur für die Wirtschaft. Die Hauptstadt ist ein Magnet, der alle anzieht - und die Airport Region ihr fruchtbarster Boden für Ideen und Investitionen." Wir zitieren dies so ausführlich, weil auch wir meinen, dass es so sein sollte. Wir meinen aber, dass der Standort Schönefeld für den BBI diese Erwartungen nicht erfüllen kann. Eine zu große Anzahl von Menschen ist von den negativen Auswirkungen des BBI am Standort Schönefeld betroffen. Das Urteil in Leipzig geht nicht von einem Drehkreuz aus und hat eine Genehmigung deshalb mit - wie auch Sie uns mitteilen lassen - "bestimmten Maßgaben" versehen.

In unserem Schreiben vom 17.11.2010 hatten wir deutlich gemacht, dass wir keine Flughafengegner sind, sondern nur Standortgegner. Der Begründung dafür lassen sie uns - sinngemäß - selbst im letzten Absatz ihres Schreibens mitteilen. Der Standort Schönefeld soll keine Investruine werden. Es gibt vielfaltige Möglichkeiten der Umnutzung. Sie teilen uns lediglich ohne Begründung mit, "Eine Umnutzung wird es nicht geben". Haben Sie die Möglichkeiten geprüft? Wir bitten Sie, uns eine Information über das Ergebnis mitzuteilen.

RB-UWK 11.03.2011

Vielen Dank für Ihren erneuten Brief vom 23. Februar 2011. Der Regierende Bürgermeister hat mich wiederum gebeten, Ihnen abschließend zu antworten.

Der Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen BBI liegt seit August 2004 vor. Das Bundesverwaltungsgericht hat im März 2006 den Bau des Flughafens BBI am Standort Schönefeld für rechtmäßig erklärt, so dass die Bauarbeiten im September 2006 begonnen werden konnten. Am weiteren Ausbau und der Eröffnung des Flughafens zum 3. Juni 2012 wird festgehalten.