Ein Trauerspiel
„In Memorium”, oder „Von den Politikern verraten, liegen hier unsere Träume begraben” oder einfach nur die Jahreszahlen - mit einem besonderen Gruß haben die Zeltler der Zeltplätze Große Krampe 1 und 2 Abschied genommen. Ende September war Schicht angesagt. Mit dem Ende der Saison war auch das Ende des Campingplatzes eingeläutet. Holzkreuze zeigten an, wer nun seinen Platz nach wievielen Jahren räumen musste, Menschen die ihre Kindheit schon dort verbrachten, Paare, die sich zwischen den Zelten kennengelernt haben. Manche haben Platz auf anderen Campingplätzen gefunden, für andere ist der Traum des Freiluftlebens nun ausgeträumt. sip Foto: Schäfer
BBI: Fünf Stunden Nachtruhe sind genug
BVBB erwägt Klage nach ergänzendem Planfeststellungsbeschluss
von Gunnar Suhrbier
Der vor kurzem im Internet veröffentlichte ergänzende Planfeststellungsbeschluss zum Bau des neuen Flughafens in Schönefeld ist ein weiteres entlarvendes Zeugnis für die menschenverachtende Flughafenpolitik der Länder Berlin und Brandenburg. Verzweifelt versucht die zuständige Brandenburgische Behörde, das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung, vom Nachtflug in Schönefeld noch zu retten, was zu retten ist – und das auf Kosten der Gesundheit der Anwohner. Es war jedoch schon lange vorauszusehen, dass der Flughafen BBI, der Ende der 90er Jahre noch vollmundig als „Internationales Luftverkehrsdrehkreuz mit durchgehendem Nachtflugbetrieb“ beworben wurde, inzwischen ein teurer Regionalflughafen am ungeeigneten Standort ist, der allerdings weitgehend ohne Nachtflugbetrieb auskommen müssen wird.
Zur Erinnerung: Der Standort Schönefeld ist damals auch deshalb favorisiert worden, weil Politiker und Planer hofften, die äußerst fragwürdige DDR-Betriebsgenehmigung des Flughafens Schönefeld vom September 1990 mit völlig uneingeschränktem Nachtflugbetrieb für den BBI in Anspruch nehmen zu können. Stets wurde und wird lediglich von einem „Ausbau“ des vorhandenen Flughafens, nicht aber von einem „Neubau“ gesprochen. Durch diesen Trick hoffte man, den Nachtflugbetrieb auf dem neuen BBI praktisch schon von vornherein genehmigungsfrei in der Tasche zu haben. Im Planfeststellungsantrag hieß es 1999 demzufolge, ein durchgehendes Nachtflugverbot sei mit dem Widmungszweck eines Internationalen Luftverkehrsdrehkreuzes unvereinbar. Damit sollte wohl deutlich gemacht werden, dass ein Flughafen an diesem Standort mit einem Nachtflugverbot keinesfalls im Sinne des Flughafenbetreibers wäre. Seinem Ansinnen, die DDR-Nachtflugerlaubnis unangefochten auch in den nächsten Jahrzehnten für den BBI nutzen zu können, hat das Bundesverwaltungsgericht allerdings schon vor einigen Jahren zu Recht einen Strich durch die Rechnung gemacht. Es erklärte in seinem Urteil vom 16.3.2006, durch die Planungen werde für den Flughafen baulich und betrieblich eine völlig neue Grundlage geschaffen. Dabei müsse sowohl das Lärmschutzkonzept als auch das Gesamtvorhaben in seiner veränderten Gestalt den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Das Gericht gab damals noch in weiteren Punkten den Klagen zahlreicher Betroffener gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau des Flughafens BBI in Schönefeld statt. In seinem Urteil verfügte es, dass die Behörde verpflichtet wird, in einem Planergänzungsverfahren über eine weitergehende Einschränkung des Nachtflugbetriebes, über die Anordnung passiver Schallschutzmaßnahmen und über die Grenzziehung des „Entschädigungsbereiches Außenwohnbereich“ unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Insbesondere die Überzeugungen des Bundesverwaltungsgerichtes zum Nachtflug, die im Urteil nachzulesen sind, lassen an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig.
Das jetzt von der Behörde in ihrem ergänzenden Planfeststellungsbeschluss verordnete Nachtflugverbot zwischen 0 und 5 Uhr ist das greifbare Ergebnis eines jahrelangen Kampfes der Betroffenen gegen den Flughafenstandort Schönefeld, ein Ergebnis, das auch der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts entspricht. Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass dieses Nachtflugverbot nicht etwa ein mitleidvolles Zugeständnis der Behörde an die fluglärmgeplagten Anwohner ist. Im Gegenteil, es ist 2006 durch die erfolgreichen Klagen zahlreicher betroffener Bürger vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die zuvor behördlich festgelegte, fast uneingeschränkte Nachtflugerlaubnis erzwungen worden! Erst diese vom Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V. (BVBB) initiierten Klagen der Betroffenen haben dazu geführt, dass die gesundheitsgefährdenden Festlegungen der Behörde überhaupt vor einem Gericht verhandelt werden mussten! Wären die Betroffenen damals nicht mit Rechtsmitteln gegen den Planfeststellungsbeschluss vorgegangen oder wären sie damit nicht erfolgreich gewesen, dürfte voraussichtlich ab November 2011 in Schönefeld ein Großflughafen BBI betrieben werden, auf dem weitgehend uneingeschränkt in 24 Stunden rund um die Uhr etwa 1000 Flugbewegungen abgewickelt werden können!
Wer allerdings glaubt, die Behörde würde auch den übrigen Vorgaben des Gerichtes zum nächtlichen Lärmschutz folgen, sieht sich enttäuscht. Lediglich für den Zeitraum von 0 bis 5 Uhr hat sie gezwungenermaßen ein weitgehendes Flugverbot erlassen. Ohne dieses fünfstündige Nachtflugverbot hätte der jetzige Beschluss bei zukünftigen Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht allerdings auch von vornherein nicht die geringste Chance gehabt. Für die nächtlichen Zeiträume von 22 bis 24 Uhr und von 5 bis 6 Uhr, die so genannten „Nachtrandzeiten“, werden dem Flughafenbetreiber dagegen zahlreiche Zugeständnisse gemacht. Sie haben im Wesentlichen das Ziel, den regulären Flugbetrieb der Fluggesellschaften möglichst nicht zu behindern. Dafür hat die Behörde die Zeiträume von 22 bis 23.30 Uhr und von 5.30 bis 6 Uhr „für Flüge generell freigegeben“.
Wie von ihr nicht anders zu erwarten war, ist sie der Ansicht: „Die Planungsziele des Flughafenausbaus können nur erreicht werden, wenn der Verkehrsflughafen für den Passagierverkehr in den Nachtrandstunden von 22.00 bis 23.30 Uhr und von 5.30 bis 6.00 Uhr genutzt werden kann.“ Ausdrücklich bewertet die Behörde die verkehrlichen Interessen an der Durchführung von planmäßigen Passagierflugbewegungen in diesen Nachtrandzeiten höher als die Interessen der Flughafenanwohner und anderer Lärmbetroffener an einer ungestörten Nachtruhe. In den 30 Minuten vor Mitternacht und nach 5 Uhr dürfen zwar nur verfrühte, verspätete sowie Bereitstellungs- und Überführungsflüge ohne Passagiere stattfinden. Wie alle Flüge zwischen 23 und 24 Uhr sowie 5 und 6 Uhr unterliegen sie zusätzlich einer Kontingentierung. Für die Betroffenen ist das jedoch ein schwacher Trost, denn ein den Schlaf störendes lärmendes Flugzeug bleibt für sie ein lärmendes Flugzeug, egal, ob es zu früh oder zu spät kommt oder leer oder voll besetzt ist. Sicher darf man auch schon jetzt darauf gespannt sein, ob das Bundesverwaltungsgericht diese Auffassungen der Behörde teilen wird.
Der in einem dicht besiedelten Gebiet gelegene Standort Schönefeld, der für den ursprünglich geplanten Großflughafen mit rund 360.000 Flugbewegungen pro Jahr bei unbeschränktem Nachtflugbetrieb ausgewählt wurde, hat seinen Preis. Diesen Preis bestimmen Politiker, Planer und Behörden keineswegs allein. Auch wir Betroffenen haben ein Mitspracherecht und können es durch Teilnahme am Planfeststellungsverfahren und letztendlich durch Klagen wirksam einbringen.
Aber nur wenn wir uns entschlossen einmischen, können wir gemeinsam Veränderungen herbeiführen! Der erste Posten steht bereits zu unseren Gunsten auf der Rechnung: das Nachtflugverbot zwischen 0 und 5 Uhr. Ein zweiter Posten ist die Erweiterung des so genannten „Entschädigungsgebietes Außenwohnbereich“, die jetzt für eine größere Anzahl von Betroffenen eine Entschädigungszahlung vorsieht. Die weiteren Posten betreffen die noch zu beklagende Regelung für die Nachtrandzeiten. Sie hängen davon ab, ob wir auch zukünftig beim Einmischen erfolgreich sind und das Bundesverwaltungsgericht in unserem Sinne entscheiden wird.
Ich bin davon überzeugt, dass wir es zumindest versuchen müssen, mit den uns zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln gegen Fehlentscheidungen von Politikern und Behörden vorzugehen und damit die Lebensqualität und Gesundheit zahlreicher Menschen zu verteidigen. Niemand darf tatenlos zusehen, wenn Politiker und Planer aufgrund sachfremder Erwägungen die Gesundheitsgefährdung von Menschen planen und durchsetzen wollen. Das ist für uns nicht nur eine höchst aktuelle Aufgabe, sondern das sind wir auch künftigen Generationen schuldig. Der einmal rechtsgültig gewordene Planfeststellungsbeschluss für BBI enthält nämlich die Grundsätze des Flugbetriebes für die nächsten Jahrzehnte! Und ob sich der Flughafen BBI zukünftig in der von seinen Planern gewünschten Weise wirtschaftlich entwickeln wird, hängt in starkem Maße auch von seiner Nachtflugregelung ab ...
Es gibt für mich überhaupt keinen Zweifel: Gegen diesen ergänzenden Planfeststellungsbeschluss kann nicht nur, gegen diesen Beschluss muss vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt werden! Diese Klagen sind für uns, die Betroffenen, die letzte Möglichkeit, auf den Planungsvorgang und damit auch auf die zukünftige Nachtflugregelung der nächsten Jahrzehnte in Schönefeld Einfluss zu nehmen. Eine weitere „Verschlechterung“ der jetzt vorgelegten Nachtflugregelung zu unseren Ungunsten ist jedenfalls undenkbar. Im Gegenteil, jede unserer Klagen eröffnet eine weitere Chance, die Nachtflugregelung am BBI für die Nachtrandzeiten von 22 bis 24 Uhr und von 5 bis 6 Uhr zu unseren Gunsten zu modifizieren. Das Bundesverwaltungsgericht wird in seinem späteren, unanfechtbaren Urteil über die Klagen endgültig entscheiden und damit die Regelung auch rechtlich fixieren.
Unser Ziel ist klar, die Aufgabe ist jedoch komplex und von einem Einzelnen nicht zu beherrschen. Eine Klage Betroffener als einzelne Privatkläger vor dem Bundesverwaltungsgericht ist wegen der immensen Kosten und des hohen Aufwands praktisch ausgeschlossen. Einzelkläger würden sich zweifellos in finanzielle Abenteuer stürzen und womöglich an einer solchen Klage zerbrechen. Darum gibt es zur Rechtswahrnehmung nur einen Weg: Das Einreichen einer zielführenden Klage, deren finanzielles Risiko durch einen finanziellen Beitrag Tausender Bürger abgedeckt werden kann.
Während die Mitglieder des BVBB ehrenamtlich für den Verein tätig sind, können die Kosten für unsere Rechtsanwälte und Gutachter und auch für das Gericht natürlich nicht nur von ihnen, sondern müssen gemeinsam von möglichst allen Betroffenen aufgebracht werden. Der BVBB ist gegenwärtig nicht in der Lage, die Kosten einer erneuten Klage in Höhe von voraussichtlich etwa 300.000 EUR allein zu tragen. Seinen Mitgliedern ist auch nicht zuzumuten, nach den Kosten der ersten Klage im Jahre 2004 jetzt erneut für rund 120.000 Betroffene in der Region einzustehen, die zwar wieder vom möglichen Klageerfolg profitieren, von denen sich jedoch viele weder aktiv, noch bisher mit Spenden an der rechtlichen Auseinandersetzung beteiligen. Es ist selbstverständlich, dass sich der BVBB und sein Vorstand nicht in ein unkalkulierbares finanzielles Abenteuer stürzen werden, falls das nötige Geld nicht vor Einreichen der Klage vorhanden ist. Wenn der BVBB eine qualifizierte Klage nicht finanzieren kann, wird es daher keine Klage des BVBB geben! Verlassen Sie sich also nicht darauf, dass schon irgendjemand das Problem „Nachtfluglärm in den Nachtrandstunden“ in Ihrem Sinne regeln und außerdem noch die dabei entstehenden Kosten für Sie mit übernehmen wird! Deshalb appelliere ich an Sie alle: Werden Sie aktiv und unterstützen Sie durch Spenden die Klage des Bürgervereins Brandenburg-Berlin e.V./BVBB!
weitere Details: www.mir.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.177385.de
Aufruf
Nutzen Sie die juristischen Möglichkeiten, die jedem Bürger dieses Staates offen stehen!
Lassen Sie sich nicht von verantwortungslosen Politikern einschüchtern! Bedenken Sie, dass nicht deren, sondern Ihre Gesundheit auf dem Spiel steht! Verteidigen Sie Ihre Lebensqualität gegen ständig zunehmenden Lärm am Tag und in der Nacht!
Unterstützen Sie die Klage des Bürgervereins Brandenburg-Berlin e.V./BVBB gegen den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss! Der BVBB hat 2004 mit einer Sammelklage Tausender Kläger den damals vorgesehenen durchgehenden Nachtflugbetrieb am BBI zu Fall gebracht und dadurch ein Nachtflugverbot erzwungen!
Helfen Sie dem BVBB durch Ihre Spenden, die Kosten für die Klage gegen die jetzt erlassene Nachtflugregelung aufbringen zu können!
Spendenkonto-Nr.: 71 88 73 30 12
BLZ: 100 900 00
Bank: Berliner Volksbank
Für Spenden ab 25 EUR wird eine Spendenbescheinigung ausgestellt. Deswegen bitte bei der Überweisung Namen und Adresse angeben. Gunnar Suhrbier
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