SONDERTHEMA ELEKTROMOBILITÄT
Elektroautos brauchen „Saft“
Förderung für private Ladestationen von der KfW
Von Simone Jacobius
Berlin treibt die Elektromobilität voran. Ziel ist es, dadurch unter anderem eine Verbesserung der Luftqualität zu erreichen. Die BVG hat bereits Elektrobusse im Einsatz, viele Ämter auf Bezirks- und Senatsebene haben inzwischen auf elektrische Dienstfahrzeuge umgesattelt und auch im privaten Bereich boomen Elektroautos oder alternativ Plug-in-Hybride – das sind quasi die Zwitter unter den E-Autos, weil sie zwar an der Steckdose geladen werden, aber notfalls auch per Kraftstoff fahren können.
Die Förderung der Elektromobilität hat 2020 durch Erweiterungen der Förderprogramme insgesamt einen großen Schub erhalten, der sich unter anderem bei den stark gestiegenen Zulassungszahlen für Elektroautos und Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen bemerkbar macht. Laut Statistischem Landesamt stieg die Zahl der Autos mit alternativen Antrieben im vergangenen Jahr stark an – im Vergleich zu 2019 um 83,3 Prozent auf knapp 20.000. Davon haben knapp 5000 einen Elektromotor, die restlichen einen Hybridantrieb. Jede siebente Neuzulassung hat inzwischen einen Elektromotor unter der Haube. Allerdings hat der Bund sich mit seinen Klimazielen auch ein hehres Ziel gesetzt: Bis 2030 sollen etwa zehn Millionen Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen unterwegs sein.
Doch ein Elektroauto bringt nichts, wenn die Lade-Infrastruktur nicht stimmt. Deswegen soll auch die jetzt vorangetrieben werden. Denn laut Ministerium möchten 75 bis 85 Prozent der Besitzer ihre Elektrofahrzeuge zu Hause und am Arbeitsplatz aufladen– und weniger im öffentlichen Parkraum. Daher soll der Weg geebnet werden, Elektromobilität für Privatpersonen attraktiver zu machen. In Müggelheim gibt es derzeit noch keine öffentliche Ladesäule, also muss sich, wer immer auf ein geladenes Auto zurückgreifen möchte, eine sogenannte Wallbox installieren.
Wallboxen sind eine praktische Lademöglichkeit für die eigenen vier Wände bzw. die eigene Garage oder auch öffentliche Bereiche. Die Boxen lassen sich in Garagen sowie geschützten Außenbereichen installieren. Der Begriff Wallbox heißt wörtlich ins Deutsche übersetzt Wandkasten. Es ist empfehlenswert, E-Autos mit Hilfe von Wallboxen statt an haushaltsüblichen Schuko-Steckdosen (230 Volt / 16 Ampere) aufzuladen. Da die Ladestationen wie Elektroherde an Starkstrom (400 Volt / 32 Ampere) angeschlossen werden, erzielen sie höhere Ladeleistungen und in der Folge kürzere Ladezeiten. Das Auto ist also schneller wieder einsatzbereit.
Ende November letzten Jahres ist das groß angekündigte Förderprogramm der Bundesregierung gestartet. Pro Ladepunkt gibt es über ein Zuschussprogramm der staatlichen Förderbank KfW pauschal 900 Euro für jede privat angeschaffte Wallbox. Das Programm lief so gut an, dass es schon sechs Wochen später aufgestockt werden musste – von den ursprünglichen 200 auf nun 300 Millionen Euro. Ein Tropfen auf den heißen Stein, denn die Nachfrage ist ungebrochen.
Um den KfW-Zuschuss zu erhalten, müssen allerdings einige Grundvoraussetzungen erfüllt werden. So muss der Antrag bereits vor dem Kauf der Wallbox gestellt werden. Die Wallbox muss fabrikneu sein, eine Ladeleistung von 11 kW aufweisen, fest verbaut und auf der Liste der geförderten Ladestationen der für die Auszahlung zuständigen KfW-Bank (www.kfw.de) aufgeführt sein. Zudem muss der Ladepunkt – mit Blick auf die Netzdienlichkeit – intelligent und steuerbar sein. Der Strom, den er ans Elektroauto abgibt, muss nachweislich Ökostrom sein (Wind, Wasser, Sonne). Die Förderung wird erst nach Abschluss des Vorhabens ausbezahlt. Und sie ist nur für private Ladestationen vorgesehen, die Wallbox darf also nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Ladevorrichtungen selbst kosten zwar teilweise nur um die 500 Euro, allerdings kommen in der Regel noch Kosten für den Anschluss durch eine Elektrofachkraft und eventuelle Umbaumaßnahmen hinzu, die ebenfalls eingerechnet werden. Für den Erhalt des Zuschusses „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude” müssen die Gesamtkosten bei mindestens 900 Euro liegen. Wenn die Ladestation mehrere Ladepunkte hat, können Sie für jeden davon diesen Betrag als Zuschuss erhalten – vorausgesetzt, Ihre Gesamtkosten betragen mindestens 900 Euro pro Ladepunkt.Ein gutes Angebot, wenn noch keine öffentliche Lade-Infrastruktur vorhanden ist.
Worauf Sie achten sollten
- Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit Bemessungsleistungen größer als 3,6 kW müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden. Bei mehr als 11 kW muss die Anlage vom Netzbetreiber beurteilt und genehmigt werden.
- Zu empfehlen ist eine 3-phasige 11-kW-Wallbox, die auch von der KfW gefördert wird. Sie verursacht keine Überlastungen des Stromnetzes und benötigt daher keine Genehmigung des Netzbetreibers.
- Hilfreich und vor allem komfortabel ist ein fest an der Wallbox installiertes Ladekabel. So ist das serienmäßig mitgelieferte Kabel immer im Kofferraum.
Ein fest mit der Wallbox installiertes Kabel erhöht den Ladekomfort. Foto: promo
So wird der Umstieg auf E-Autos gefördert
Auch Elektroautos werden nach wie vor noch gefördert. Neukauf oder Leasing von Elektrofahrzeugen mit einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro werden mit einem Umweltbonus bis zu 6000 Euro unterstützt. Plugin-Hybridfahrzeuge der gleichen Preisklasse werden mit 4500 Euro bezuschusst. Bei teureren Autos sinkt der Zuschuss auf 5000 Euro beziehungsweise 3750 Euro. Die erste Hälfte der Fördersumme trägt der Bund, die zweite Hälfte wird von den Automobilproduzenten erbracht. Wichtig ist, dass die Fahrzeuge auf der Liste des BAFA stehen.
Beantragt werden kann die Förderung von Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen und Vereinen. Zusätzlich gibt es beim Kauf eines E-Autos noch bis zum 31.12.2021 die Innovationsprämie. Mit ihr verdoppelt der Bund seinen Anteil am Umweltbonus auf 6000 Euro, so dass insgesamt bis zu 9570 Euro gefördert werden.
Einen weiteren Anreiz gibt es in Bezug auf die Kfz-Steuer. Denn für Elektrofahrzeuge (gilt auch für umgerüstete Benzin- oder Dieselfahrzeuge) entfällt die Kfz-Steuer. Diese Förderung gilt bis zum 31.12.2025. sip
Mehr Spaß für Fahrer von Elektro-Dienstwagen
Wer einen Dienstwagen besitzt, kommt bereits seit Anfang des Jahres 2020 in den Genuss eines weiteren Vorteils: Fahrer eines elektrischen Firmenwagens müssen für die private Nutzung monatlich nur noch pauschal ein Viertel der Bemessungsgrundlage (bisher ein Prozent des Bruttolistenpreises) versteuern, auf nun 0,25 Prozent. Die Bemessungsgrenze (Brutto-Listenpreis) stieg zudem im vergangenen Juni von 40.000 auf maximal 60.000 Euro, sodass auch Käufer von teureren E-Autos von der 0,25-Prozent-Regel profitieren. Für teurere Geschäftswagen über 60.000 Euro gilt weiterhin der bereits vorher festgelegte Satz von 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises.
Für Plug-in Hybride gilt nach wie vor die sogenannte 0,5-Prozent-Steuer. Allerdings auch hier nur, wenn das Auto mindestens 40 Kilometer weit rein elektrisch schafft oder maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt. Ab 2022 müssen Hybride mindestens 60 Kilometer elektrisch schaffen, ab 2025 sogar 80 Kilometer. sip