8. Jahrgang, Ausgabe 12/2001 | |
Dezember 2001 | Home | Archiv | Impressum |
Insgesamt sei in Müggelheim im laufenden Jahr gut investiert worden. Insgesamt wurden 2,3 Millionen Mark für Reparaturen und Investitionen in Straßen und Gehwege ausgegeben.
So steht beispielsweise der Ludwigshöheweg kurz vor der Vollendung, spätestens Anfang 2002 werde er fertig sein, so Abo-Bakr. Doch gerade dieses Bauvorhaben löste bei den Anwesenden viele Fragen und Diskussionen aus. Die Anwohnerbeteiligung wird in diesem Fall als nicht gerechtfertigt angesehen - zumindest nicht in dieser Höhe. Auf der anderen Seite fragt man sich, warum zwei Gehwege sein mussten. Andere wollten stattdessen Parkbuchten haben, die ein besseres Einsehen der Straße möglich machen würden. Abo-Bakr versprach, dass seine Mitarbeiter die Abrechnungen genau nach Gesetz vornehmen würden. Die Straße sei nach den heutigen Bestimmungen gebaut worden. „Sie wollen doch für Zuhause auch nicht immer das Billigste nehmen, sondern gutes Mittelmaß - noch bezahlbar, dennoch gute Qualität“, begründete er.
Außerdem sei die Straße 635 mit dem Einmündungsbereich Müggelheimer Damm fertig gestellt worden. Der Radweg nach Gosen werde noch in diesem Jahr fertig. An der Odernheimer Straße wurde, im Rahmen der Schulwegsicherung, ein Fußweg gebaut. An der Straße 686 und in der Heisterbachstraße wurden Kleinigkeiten ausgebessert.
Erfreut war Abo-Bakr über die fast vollständige Straßenaspaltierung in Müggelheim. Im Rahmen der Kanalisierung seien auf fast allen Straßen „langlebige Provisorien in 4,50 Meter Breite” entstanden, für die die Anwohner keinen Beitrag zahlen mussten. Für das kommende Jahr seien solche Provisorien für die Straßen 695, 696, Tongrubenweg, Grünstadter Weg und Eppenbrunner Weg vorgesehen.
Anregung eines Anwesenden: „Der Hirseländer Weg besteht am ersten Feld fast nur noch aus tiefen Gruben. Könnte man, wenn das Geld für eine Asphaltdecke nicht da ist, wenigstens etwas Schotter anfahren lassen?” Abo-Bakr versprach das zu prüfen.
Ein anderer bemängelte einen unsachgemäßen Deckenschluss, nachdem die Berliner Wasserbetriebe (BWB) die Straße aufgerissen hätten. „Die BWB sind verpflichtet, eine Straße wieder so herzurichten, wie sie vor den Arbeiten war”, betont der Leiter des Bauamtes. Wenn dies nicht der Fall sei, solle man es dem Tiefbauamt melden.
Im Falle von unebenen Straßen hat Abo-Bakr eine Bitte: „Tun Sie mir den Gefallen und füllen Löcher nicht mir Rasenmaat oder Laub auf. Abgesehen davon, dass es eine Ordnungswidrigkeit und somit strafbar ist, tun Sie auch Ihren Nachbarn keinen Gefallen damit - es stinkt fürchterlich wenn es anfängt zu verrotten.”
Bei den Erschließungsanträgen versuchte Abo-Bakr erst einmal die Philosophie dieses Straßenbaugesetzes zu erläutern. Danach sollten die zur Kasse gebeten werden, die am meisten von dem Straßenbau hätten. Gerade kleine Anwohnerstraßen würden den Rest der Berliner nicht tangieren, sollten von daher auch nicht aus Steuergeldern bezahlt werden sei der Tenor für das Erschließungsbeitragsgesetz gewesen. „Schließlich steigt ja mit einer vernünftigen Straße auch der Wert Ihrer Grundstücke“, begründete der Amtsleiter. Nach dem 1995 verabschiedeten Gesetz müssen bei allen Straßen die nach 1989 fertig gestellt wurden, die Baukosten durch die Anwohner erbracht werden. Anwohner der Straßen die vorher fertig wurden, werden mit Einheitssätzen zur Kasse gebeten. Generell gilt: Je höher die Geschossflächenzahl, umso mehr muss der Anwohner zahlen. Außerdem werden Anwohnerstraßen in Einfamilienhausgegenden nur mit einer Breite von zwölf Metern in Rechnung gestellt. Zehn Prozent werden aus Steuermitteln zur Verfügung gestellt. Wenn die Straße breiter ausfallen sollen, muss das Land dafür aufkommen.
Es gibt für Einkommensschwache eine Härtefallregelung, nach der der Erschließungsbeitrag auf zehn Jahre in Raten gezahlt werden kann - inklusive Zinsen. Für alle anderen gelte, so Abo-Bakr, wer nicht innerhalb von 30 Tagen zahlt, dem droht die Zwangsvollstreckung.
Wie aus den Koalitionsverhandlungen heraussickerte, gibt es für die Zukunft auch Pläne, die Anwohner beim Aus- oder Umbau einer Straße zur Kasse zu bitten, beispielsweise wenn Poller zur Verkehrberuhigung gesetzt werden, oder Radwege gebaut werden. Doch das ist noch nicht gesetzlich geregelt. sip