Müggelheimer Bote
13. Jahrgang, Ausgabe 03/2007
März 2007
Müggelheimer Bote

Inhalt
Reinigung ohne Konzept
Lärmexperte sagt starke Belastung voraus
Welcher Name passt zu welcher Straße?
Perspektivwechsel: Gesprächsabende in der Alten Schule
Winterzeit - Einbruchzeit?
Weitere Meldungen
Karikatur
Gedanken aus Müggelheim
Aus den Vereinen
Aus der BVV
Neues aus Treptow-Köpenick
Kleinanzeigen
Heimatverein
Kirche
Serie für den Natur- und Gartenfreund
Geschichten aus dem Müggelwald
Archiv
Müggelheim im Internet
Impressum
© 2007
Müggelheimer Bote





Realisation:
www.lektoria.de
 

Reinigung von Müggelheims Straßen ohne ersichtliches Konzept

Nur auf wenigen Teilstücken rückt die BSR an

Von Petra Zoepf

Um die Straßen und Wegränder sauber zu halten, müssen die meisten Müggelheimer selbst Hand anlegen. Nur auf wenigen Kilometern rücken die Männer von den Berliner Straßenreinigungsbetrieben an und sorgen mit Kehrbesen und Rechen für Sauberkeit.

Der Hallgarter Steig wird nicht gereinigt, die Nachbarstraßen dagegen ja. Foto: Zoepf

„Das hat die Straßenreinigungskommission vor etwa zehn Jahren bei ihrem Rundgang so festgelegt“, erklärt Thomas Klöckner von der Presseabteilung der BSR den derzeitigen Zustand. Laut aktuellem Verzeichnis rücken die Männer in Orange dreimal pro Woche am Müggelheimer Damm, Alt-Müggelheim und Gosener Damm (bis zur Meisenheimer Straße) an, um Straßenränder und Gehwege an der Durchgangsstraße zu „putzen“. Einmal pro Woche werden der Ludwigshöheweg bis rauf zum Hornbacher Weg, das Anfangsstück der Müggellandstraße, die Straßen im neuen Gewerbegebiet am Ortseingang, die Becherbacherstraße zwischen Odernheimer und Heisterbachstraße sowie der Rinntaler -, Erlenbacher - und Münchweilersteig und das südliche Stück Am Steilhang gereinigt.

„Nachvollziehbar ist es nicht, warum bei mir am Münchweilersteig die BSR den Besen schwingt und am Hallgarter Steig die Grundstücksbesitzer selbst zu Besen und Schaufel greifen müssen“, meint Anwohner Peter Stange. Schließlich seien beide Straßen geteert und hätten einen unbefestigten Randstreifen. Ihm ist es allerdings ganz recht, dass er sich nicht selbst kümmern muss, denn von den Bäumen falle jede Menge Dreck.

Heinz Koprek weiß: „Der Rinntaler Steig wurde schon zu DDR-Zeiten gereinigt”. Bereits damals habe man ihm seitens des Magistrats nicht erklären können, warum der ausschließlich von Anwohnern genutzte Weg gesäubert wurde. Soweit er sich erinnert, habe auch kein„verdienter Genosse” dort gewohnt. Koprek wundert sich, dass beispielsweise der Krampenburger Weg, der sogar auf einer Seite einen befestigten Gehweg habe und die Zufahrtsstraße für das Wohngebiet sei, nicht im Reinigungsverzeichnis stehe. „Logisch ist das alles nicht”, so der 84-Jährige, der bereits seit Jahrzehnten in Müggelheim lebt.

Einmal die Woche rücken die "Putzkolonnen" im Rinntaler Steig an. Foto: Zoepf

Wo und wie oft sich die BSR um die Straßenreinigung kümmert, legt eine Kommission fest, der jeweils ein Vertreter der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt- und Verbraucherschutz, des Amtes für regionalisierte Ordnungsaufgaben, der BSR und des jeweiligen Tiefbauamtes angehören. Die Kriterien, nach der die Kommission die Eingruppierung vornimmt, hat Anfang der 90er Jahre die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung festgelegt. Demnach besteht grundsätzlich auf allen öffentlichen Straßen eine Reinigungspflicht. Die Zuordnung in die verschiedenen Reinigungsklassen erfolgt nach Verschmutzungsgrad, Bedeutung der Straße und Ausbauzustand.

„Als genügend ausgebaut gelten Straßen mit einer festen Oberfläche, egal ob aus Teer oder Beton und unabhängig ob die Gehwege befestigt oder nur Randstreifen vorhanden sind“, erläutert Richard Streich vom Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben die Klassifizierung. Mehrfach im Monat ist er zusammen mit den anderen Mitgliedern der Kommission unterwegs, um sich vor Ort ein Bild zu machen. Alle zwei Jahre werde das Reinigungsverzeichnis aktualisiert. „Wir schreiben jetzt im März die Tiefbauämter wieder an, um den neuesten Ausbauzustand der Straßen in Erfahrung zu bringen“, so Streich. Darauf basierende Umgruppierungen würden dann im Herbst greifen.

Er und seine Kollegen machen sich auch auf den Weg, wenn Bürger sich beschwerthaben. „Es gibt immer wieder Fälle, dass jemand mit der neuen Zuordnung nicht einverstanden ist“, berichtet Streich. Schließlich koste die Straßenreinigung Gebühren. Es gebe aber auch Berliner, die unbedingt eine regelmäßige Straßenreinigung wollen und bereit sind, dafür zu zahlen.

Bei einem Grundstück von 1000 Quadratmetern Größe fallen laut aktueller Gebührenordnung der BSR im Jahr Kosten von 120 Euro bei wöchentlicher Straßenreinigung (Reinigungsklasse A 4) an. Wird vor dem Grundstück dreimal pro Woche gefegt (Reinigungsklasse A 3), belaufen sich die Gebühren auf 370 Euro.

So wird gereinigt...

Verzeichnis A
Ausgebaute Straßen innerhalb geschlossener Ortslagen, Reinigung erfolgt durch die BSR
Reinigungsklasse 1: 7x pro Woche
Reinigungsklasse 2: 5x pro Woche
Reinigungsklasse 3: 3x pro Woche
Reinigungsklasse 4: 1x pro Woche
Verzeichnis B
Straßen außerhalb geschlossener Ortslagen, die überwiegend dem inneren Verkehr dienen. Reinigung erfolgt einmal pro Woche durch die BSR
Verzeichnis C
Nicht oder nicht genügend ausgebaute Straßen, Reinigung erfolgt einmal pro Woche durch die Anwohner